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Equal Pay – Equal Treatment

Equal Pay – Equal Treatment

Die Zeitarbeit ist seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Eine Frage, die dabei immer wieder aufkommt, ist die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern in Bezug auf Bezahlung und Behandlung.

In diesem Artikel werden wir uns mit dem Konzept des Equal Pay und dem damit verbundenen Equal Treatment in der Zeitarbeit auseinandersetzen.

Wir werden die Bedeutung dieser Prinzipien erläutern, auf welchen gesetzlichen Regelungen sie basieren und welche Auswirkungen sie auf Leiharbeitnehmer sowie auf die Zeitarbeitsunternehmen haben können.

Definition von Equal Pay in der Zeitarbeit

Equal Pay, auf Deutsch „gleiche Bezahlung“, bezieht sich auf das Prinzip der gleichen Entlohnung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, dies ist seit der AÜG-Reform am 01. April 2017 in Kraft getreten. Im Kontext der Zeitarbeit bedeutet Equal Pay, dass Leiharbeitnehmer ab dem 10. Einsatzmonat (= nach 9 Monaten Einsatzdauer bei einem Entleiher -> Einsatzbetrieb) das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters im Einsatzbetrieb erhalten. Diese Regelung stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer fair und gleichgestellt behandelt werden.

Das Equal Pay umfasst neben der regelmäßigen Grundvergütung des Stammmitarbeiters u. a. auch Zulagen und Zuschläge, Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld), Prämien und erfolgsabhängige Provisionen, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Sozialleistungen.

Gesetzliche Grundlage für Equal Pay

Das Prinzip des Equal Pay in der Zeitarbeit ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Laut § 8 AÜG haben Leiharbeitnehmer nach einer Überlassung von mehr als neun Monaten grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte – es sei denn, es liegt eine abweichende tarifvertragliche Regelung vor. Dies wird als das Gleiche-Entgelt-Prinzip bezeichnet und stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer fair entlohnt werden.

Definition von Equal Treatment in der Zeitarbeit

„Equal Treatment“, auf Deutsch „gleiche Behandlung“, im Kontext der Zeitarbeit bedeutet, dass Leiharbeitnehmer während ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen die gleichen Grundarbeits- und Beschäftigungsbedingungen erhalten sollen wie die fest angestellten Mitarbeiter des entleihenden Unternehmens. Diese Bedingungen umfassen unter anderem Gehälter, Arbeitszeiten, Pausen, Urlaubsansprüche, Überstundenvergütungen und Zugang zu betrieblichen Einrichtungen und Annehmlichkeiten.

Zum Equal Treatment gehören ebenfalls Aspekte wie der Zugang zu Fortbildungen oder die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihbetriebs.

Das Ziel des Equal Treatment-Prinzips ist es, sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer nicht diskriminiert werden und von den gleichen Bedingungen und Vorteilen profitieren können wie die fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens, für das sie temporär arbeiten. In Deutschland ist dieses Prinzip gesetzlich verankert und soll die Rechte und das Wohlergehen von Leiharbeitnehmern schützen, während sie in einem entleihenden Unternehmen arbeiten.

Ein Tarifvertrag kann nach § 8 Abs. 2 AÜG vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet.

Die Prinzipien von Equal Pay und Equal Treatment sind miteinander verbunden, da sie beide darauf abzielen, die Fairness und Gleichheit zwischen Leiharbeitnehmern und Stammmitarbeitern des Einsatzbetriebs zu fördern.

Ziele von Equal Pay und Equal Treatment in der Zeitarbeit

  • Faire Behandlung: Gewährleistung einer fairen und gleichberechtigten Behandlung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu fest angestellten Mitarbeitern des entleihenden Unternehmens.
  • Vermeidung von Diskriminierung: Verhinderung jeglicher Form von Diskriminierung von Leiharbeitnehmern aufgrund ihres temporären Status.
  • Anreiz zur Zeitarbeit: Schaffung eines attraktiven und gerechten Arbeitsumfelds, das mehr Menschen ermutigt, Zeitarbeitspositionen anzunehmen.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Durch die Umsetzung des Equal Treatment-Prinzips können die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer verbessert werden, was zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und möglicherweise zu einer höheren Produktivität führt.
  • Rechtliche Konformität: Sicherstellung, dass Zeitarbeitsunternehmen und entleihende Unternehmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen handeln.
  • Förderung einer inklusiven Arbeitskultur: Durch die Gewährleistung gleicher Rechte und Vorteile für alle Mitarbeiter wird eine inklusivere und diversifiziertere Arbeitskultur gefördert.

Diese Ziele unterstützen nicht nur die Rechte und das Wohl der Leiharbeitnehmer, sondern können auch zur Verbesserung des Arbeitsklimas, zur Erhöhung der Mitarbeiterbindung und zur Förderung einer positiven Unternehmenskultur beitragen.

Fazit

Equal Pay und Equal Treatment sind wichtige Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass Leiharbeitnehmer fair behandelt und entlohnt werden. Sie basieren auf gesetzlichen Vorgaben und sind ein wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern und fest angestellten Mitarbeitern des Kundenunternehmens. Durch die Umsetzung dieser Prinzipien können sowohl Leiharbeitnehmer als auch Unternehmen von einer gerechteren Arbeitswelt profitieren.

Die Umsetzung von Equal Pay trägt zur Fairness am Arbeitsplatz und einem positiven Image in der Zeitarbeit bei.


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