Der Mindestlohn 2022
Alle Neuerungen auf einen Blick.
Kaum ein Gesetz hat die deutsche Arbeitswelt in den letzten paar Jahren so nachhaltig verändert wie der flächendeckende Mindestlohn. Die Grundidee der Lohnuntergrenze beinhaltete von Anfang an die regelmäßige Anpassung der Mindestbeträge. Der Mindestlohn erhöht sich 2022 jedoch gleich dreimal, auf schließlich ganze 12 Euro. Und weitere, weitreichende Veränderungen stehen in den nächsten Jahren bereits an. Denn neben neuen Mindestbeträgen sind auch an anderer Stelle Änderungen vorgesehen.
Was sich genau getan hat und was der Mindestlohn für Arbeitgeber und unterschiedliche Berufsgruppen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Neuer Mindestlohn 2022: Seit wann gelten 12 Euro?
Dass der Mindestlohn 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen wird, hat sich bereits herumgesprochen. Doch die genaue Umsetzung der geplanten Änderungen ist auf den ersten Blick ziemlich verwirrend. Es findet nämlich eine Anhebung in mehreren Schritten statt:
- Zuerst wird der Mindestlohn im Rahmen der allgemeinen, jährlichen Anpassung auf 9,82 Euro festgesetzt. Dieser Wert gilt – wie üblich ab dem 1. Januar. Der Mindestlohn wird 2022 jedoch noch zwei weitere Male erhöht.
- Wir erleben eine zusätzliche Anhebung zur Mitte des Jahres: Die Bundesregierung hat eine Steigerung auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 beschlossen. Sie folgt damit einer Empfehlung der sogenannten Mindestlohnkommission. Es handelt sich somit ebenfalls um eine reguläre Erhöhung.
- Damit aber noch nicht genug: Die neue Bundesregierung hat als eine ihrer ersten Amtshandlungen noch eine zusätzliche, einmalige Anhebung beschlossen: Durch diesen ungewöhnlichen Schritt liegt der Mindestlohn seit dem 1. Oktober 2022 bei 12,00 Euro pro Stunde.
Der Mindestlohn wird 2022 also insgesamt dreimal geändert:
- Vom 1. Januar bis zum 30. Juni gilt der übliche, an das Jahr angepasste Mindestlohn von 9,82 €.
- Am 1. Juli ist dieser Wert auf 10,45 € gestiegen.
- Seit dem 1. Oktober greift noch eine weitere Erhöhung und der Mindestlohn beträgt seit diesem Zeitpunkt 12,00 Euro.
Durch diese außerplanmäßige Anpassung des Mindestlohnes auf 12 Euro seit dem 1. Oktober 2022 verschiebt sich die bereits geplante Erhöhung zum 01.01.2023 um ein Jahr. Im Klartext: Nach dem Ende des in Sachen Mindestlohn ungewöhnlichen Jahres 2022 kehrt erst einmal Ruhe ein.
Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn wurde im August 2014 erstmalig beschlossen und schließlich ein Jahr später, also 2015, eingeführt. Er lag ursprünglich bei 8,50 Euro pro Stunde und bildet seitdem die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Ziel der Maßnahme war es unter anderem, faire und angemessene Löhne zu garantieren. Auf diese Weise sollte ein für alle Beteiligten funktionierender Arbeitsmarkt geschaffen werden. Durch die Folgen der Arbeitsmarktreformen zu Beginn des Jahrtausends war in Deutschland ein gewaltiger Billiglohnsektor entstanden. Die Folgen waren für zahlreiche Menschen am Ende des Monats deutlich spürbar.
In den folgenden Jahren erfolgte eine regelmäßige Anpassung des Minimalwertes. Diese Anpassung dient dazu, fortwährend einen angemessenen Mindestschutz von Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, wobei die Beschäftigung nicht gefährdet werden soll.
Die Einführung des Mindestlohns verbesserte die Arbeitsbedingungen vieler Betroffener und half, die Sozialsysteme zu entlasten. Dies sorgte wiederum für mehr Stabilität auf dem Arbeitsmarkt. Treibende Kraft für die Einführung waren vor allem die Gewerkschaften, die bereits seit 2006 einen Mindestlohn in Deutschland gefordert hatten.
Wie hoch der Mindestlohn ausfällt, hängt vom jeweiligen Datum ab: Anpassungen werden von der Mindestlohnkommission für jeweils zwei Jahre vorgeschlagen und im Anschluss von der Bundesregierung umgesetzt. Veränderungen finden meist zum 01. Januar statt. Sowohl Jahre ohne als auch solche mit mehrfacher Mindestlohnanpassung sind jedoch keine Seltenheit. So wurden aus den 8,50 Euro Mindestlohn brutto pro Stunde im Jahr 2015 zum Beispiel erst zwei Jahre später, 2017, 8,84 Euro. Auch im Jahr 2018 veränderte sich nichts am Betrag. Die nächsten Mindestlohn-Erhöhungen fanden 2019 (9,19 Euro), 2020 (9,35 Euro) und zum 1. Januar 2021 (9,50 Euro) statt. Zum 1. Juli 2021 wurde der aktuelle Mindestlohn in Deutschland noch einmal erhöht und betrug dann 9,60 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt dabei jedoch nicht für alle gleichermaßen: Zum einen sind verschiedene Gruppen wie etwa Auszubildende von diesem Mindestbetrag ausgenommen. Für andere Personen kann hingegen ein höherer, von der jeweiligen Branche abhängiger Tariflohn gelten. Hier ist es nicht nötig, den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn heranzuziehen.
Neben der Höhe des aktuellen Mindestlohnes sind noch weitere tarifrechtliche Regelungen an das Gesetz gebunden. So ist zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeiten bei bestimmten Arbeitnehmern vorgeschrieben.
Eine wichtige Hilfe für Millionen
Derzeit verdienen 8,6 Millionen Deutsche weniger als 12 Euro pro Stunde, davon sind zwei Drittel weiblich. Die Bundesregierung gibt an, dass die Erhöhung des Mindestlohns 2022 etwa 6,0 der 8,6 Millionen direkt betreffen wird. Die Differenz von 1,6 Millionen erklärt sich unter anderem durch die zahlreichen Personen, die vom aktuellen Mindestlohn nicht erfasst werden.
Der Mindestlohn hilft also vielen Millionen Menschen. Diese Unterstützung erfolgt jedoch nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer: Seit der Einführung im Jahre 2015 ist die Konsumnachfrage spürbar gestiegen. Diese Entwicklung überrascht kaum. Schließlich stehen den Beschäftigten seither doch teilweise einige Euro mehr am Ende des Monats zur Verfügung.
Auch nach der Erhöhung des Mindestlohns 2022 wird es voraussichtlich wieder eine spürbare Steigerung der Nachfrage für Konsumgüter geben. Die Einführung und regelmäßige Erhöhungen sind also nicht ausschließlich ein soziales Anliegen, sondern folgen auch wirtschaftlichen Interessen.
Es gibt sogar zusätzliche wissenschaftliche Belege für die positiven Effekte eines Mindestlohns: Laut einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hätte eine Anhebung des Mindestlohns positive Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Studien aus den Vereinigten Staaten zeigen außerdem, dass selbst eine Steigerung des Minimums auf 66 Prozent des Medianeinkommens (mittleres Einkommen) problemlos möglich ist.
Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Mindestlohn 2022 bei etwa 48 Prozent des Medianlohns und ist damit im internationalen Vergleich eher niedrig.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle deutschen Arbeitnehmer. Dabei ist es unerheblich, ob das beschäftigende Unternehmen selbst seinen Sitz in der Bundesrepublik oder im Ausland hat. Wer in Deutschland tätig ist, hat Anspruch auf den Mindestlohn. Mitarbeitende aus dem EU-Ausland haben nach der EU-Entsenderichtlinie ebenfalls Anspruch auf den örtlichen Mindestlohn.
Auch Rentner, die sich etwas dazuverdienen möchten, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern gibt es ebenfalls keine. Eine Ausnahme bilden die branchenspezifischen Tariflöhne.
Gesetzlicher Mindestlohn laut Mindestlohngesetz
Was ist der Mindestlohn? Wer profitiert von ihm? Wie steht es mit dem Tariflohn? – Diese und ähnliche Fragen werden im Mindestlohngesetz, dem MiLoG, beantwortet. Es regelt auch, wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht wird. Das Mindestlohngesetz ist der Hauptbestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014 und trat mit diesem in Kraft. Kurze Zeit später, zum 01.01.2015, wurde der erste Mindestlohn in Deutschland auf Grundlage des Gesetzes eingeführt. Das Mindestlohngesetz bestimmt ebenfalls, auf welche Art und Weise die Höhe des Mindestlohns angepasst wird. Denn der Mindestbetrag konnte natürlich nicht dauerhaft bei den ursprünglichen 8,50 Euro bleiben. Zu diesem Zweck wurde mit der Mindestlohnkommission ein eigenständiger Expertenrat ins Leben gerufen.
Diese Kommission ermittelt in einer Gesamtabwägung Empfehlungen für die Erhöhung des Mindestlohnes und legt ihren Bericht der Bundesregierung vor. Dort kann der Vorschlag angenommen und zur Umsetzung gebracht werden. Die genauen Regelungen sind im Mindestlohngesetz festgehalten. So wurde etwa festgelegt, dass die Mindestlohnkommission Vorschläge für jeweils zwei Jahre erarbeitet, ehrenamtlich tätig ist und der Bundesregierung berichtet.
So wurde der Mindestlohn 2022 festgelegt
Die Festlegung des neuen Mindestlohns für 2022 erfolgte, wie üblich, durch die dafür zuständige Mindestlohnkommission der Bundesregierung. In diesem Gremium finden sich neun Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen wieder:
- ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende
- zwei Wissenschaftler*innen (in beratender, nicht stimmberechtigter Funktion)
- sechs weitere Personen, die zu gleichen Teilen die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite vertreten:
- Drei Vertreter der Arbeitgeberseite: Verbände/Gruppen wie zum Beispiel die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Zentralverband des Deutschen Handwerks oder auch die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss
- Drei Vertreter der Arbeitnehmerseite: Verbände/Gruppen wie zum Beispiel der Deutsche Gewerkschaftsbund oder Ver.di.
Das Gremium ist also mit Experten besetzt, die mit den tatsächlichen Auswirkungen des Mindestlohnes gut vertraut sind. Das soll zu einem besseren, realitätsnahen Ergebnis führen und für faire und gleichzeitig konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen sorgen. Auch aktuelle Veränderungen der Tariflöhne fließen in die Abwägungen der Kommission mit ein. Dabei ist offensichtlich, dass die Arbeitgeberseite generell niedrigere Mindestlöhne bevorzugt. Ihr Ziel ist es, die Lohn- und damit die Produktionskosten so gering wie möglich zu halten. Die Arbeitnehmervertreter streben hingegen höhere Beträge an, um den Beschäftigten ein höheres Einkommen zu ermöglichen.
Jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres muss die Mindestlohnkommission eine Empfehlung erarbeitet haben, die für die nächsten zwei Jahre gültig ist. Sie legt dazu einen umfangreichen Bericht vor. Die vorgeschlagenen Steigerungen können dabei aus mehreren Schritten bestehen. Aber auch eine einzelne Erhöhung für die gesamten zwei Jahre ist möglich. Im Anschluss kann die Bundesregierung die Ergebnisse der Kommission in einen verpflichtenden Mindestlohn überführen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 wird es im Anschluss nicht zur geplanten Anhebung im Jahr 2023 kommen. Stattdessen soll es erst zum 1. Januar 2024 die nächste Steigerung geben, über deren Höhe erneut die Mindestlohnkommission entscheiden wird.
Mindestlohn 2022 – ein Sonderfall
Die Mindestlohnkommission empfiehlt einen neuen Mindestlohn für jeweils zwei Jahre. Dabei kann sie eine einmalige Erhöhung genauso wie mehrfache, kleinteilige Schritte vorschlagen.
Der Mindestlohn 2022 bildet dabei eine ungewöhnliche Ausnahme: Insgesamt drei Erhöhungen gibt es 2022 allein, zwei weitere, für das Folgejahr geplante Erhöhungen, werden dafür voraussichtlich verschoben. Der Grund für diese Vielzahl an Veränderungen: Die Kommission hatte eine Anhebung in vier Einzelschritten empfohlen. Die Bundesregierung beschloss zusätzlich noch eine weitere Anhebung auf 12 Euro im Oktober 2022. Diese fünf Stufen verteilen sich nun auf die nächsten 24 Monate.
Die Maßnahme war ein wichtiges Anliegen der neuen Bundesregierung – stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. So reichte zum Beispiel die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Klage gegen die Entscheidung ein. Begründung: Die Sondererhöhung sei verfassungswidrig.
Dokumentationspflicht beim Mindestlohn
Ebenfalls im Mindestlohngesetz geregelt ist die Dokumentationspflicht für Arbeitnehmer. Dazu zählen vor allem geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitszeiten generell erfasst werden müssen.
Auch einige Branchen, die im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannt werden, wie etwa das Gastronomiegewerbe, die Gebäudereinigung und die Fleischwirtschaft, müssen Arbeitszeiten dokumentieren. Gleiches gilt für Beschäftigte, die Pakete oder Zeitungen zustellen.
Die gute Nachricht: Die Arbeitszeiterfassung ist in der Praxis mit geringem Aufwand verbunden. Das liegt daran, dass hierbei nur wenige Vorgaben an Art und Umfang der Dokumentation bestehen. Arbeitnehmer müssen lediglich den Beginn und das Ende ihrer Tätigkeit für jeden Arbeitstag erfassen. Des Weiteren wird eine Gesamtzahl der geleisteten Stunden – also Arbeitszeit abzüglich der Pausenzeiten – verlangt. Dementsprechend ist der Zeitnachweis in den meisten Fällen relativ simpel.
Eine Unterschrift durch den Arbeitgeber ist nicht nötig, jedoch ist dieser verpflichtet, für die Vollständigkeit der Angaben zu sorgen. Die Dokumentation kann händisch oder maschinell ausgefüllt werden und sollte spätestens eine Woche nach dem entsprechenden Arbeitstag vorliegen. Dadurch haben die Beteiligten ausreichend Zeit, ihren Pflichten nachzukommen.
In Deutschland ist die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollkontrolle mit der Überprüfung der Dokumentation betraut. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Noch härter trifft es Unternehmen, die zum Beispiel vergessen haben, ab wann der Mindestlohn von 12 Euro gilt: ein Unterschreiten des Mindestlohnes, auch versehentlich, kann mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden! Da der Zoll bei einer Kontrolle auf die Vorlage der Arbeitszeitdokumentation besteht, sollten Arbeitgeber sämtliche Dokumente archivieren. Das gilt vor allem angesichts der Höhe der Strafen.
Mindestlöhne und Tariflöhne: Bedeutung der Tarifbindung beim Mindestlohn
Tariflohn oder gesetzlicher Mindestlohn? Der Unterschied kann erheblich sein. Beispielsweise verfügen nicht alle Branchen über einen eigenen Tarifvertrag. Aber auch die Höhe des Mindestlohns kann je nach Tarifvertrag unterschiedlich hoch ausfallen. Beispielsweise gelten für folgende Berufsgruppen jeweils eigene branchengebundene Tarifverträge:
- Maler und Lackierer
- Gebäudereinigung
- Gewerkschaften wie die IG Metall, IG BCE oder Ver.di handeln für Ihre Mitglieder ebenfalls Tarifverträge aus
Demzufolge unterscheiden sich auch die entsprechenden Tariflöhne. Diese liegen in den meisten Fällen über den 12 Euro, die ab Oktober 2022 das Minimum darstellen.
In der Tat kommt die Erhöhung des Mindestlohnes 2022 vor allem Arbeitnehmern zugute, die unter keinen Tarifvertrag fallen. Sie sind derzeit noch überdurchschnittlich häufig für einen niedrigeren Stundenlohn beschäftigt: bis zu 30 Prozent der Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag werden von der Anhebung auf 12 Euro profitieren.
Unter den Gruppen mit eigenem Tarifvertrag sind dies nur knapp zehn Prozent. Hierzu gehören vor allem Einzelhandelskaufleute und Beschäftigte im Gesundheits- oder Sozialwesen. Aber auch in der Gebäudereinigung und der Gastronomie arbeiten viele Angestellte für einen Stundenlohn von unter 12 Euro. Allgemein sind es in erster Linie Hilfskräfte (aus Logistik, Gebäudereinigung und Hauswirtschaft), die von der Mindestlohnerhöhung 2022 profitieren können. Teilweise sind es aber auch ausgebildete Fachkräfte aus Gastronomie und Einzelhandel sowie medizinische Fachangestellte, die aktuell mit weniger als 12 Euro pro Stunde auskommen müssen.
Üblicherweise sind branchenspezifische Tarifverträge jedoch ein Garant für höhere Löhne – der genaue Unterschied hängt aber stark vom jeweiligen Feld ab. So liegt der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2022 mit 11,55 Euro aktuell immer noch unter dem neuen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mitarbeiter dieser Branche werden also von der Erhöhung profitieren.
Es wird erwartet, dass sich im Anschluss an den neuen Mindestlohn 2022 entsprechende neue Werte für die Branchen mit Tariflohn einpendeln. Derartige Tarifverträge dürften also auch in Zukunft über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und somit einzelne Bereiche für Arbeitnehmer attraktiver machen.
Aktueller Mindestlohn: Welche Ausnahmen gibt es?
Die große Anzahl an Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn ist in den Augen vieler Kritiker einer der größten Schwachpunkte des Gesetzes. So bleiben zahlreiche Gruppen, die besonders vom Mindestlohn 2022 in Deutschland profitieren würden, ausgeschlossen.
Dazu zählen zum Beispiel Jugendliche unter 18 Jahren, die grundsätzlich vom Mindestlohn ausgenommen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Jugendlicher einen Minijob oder eine Vollzeitstelle innehat. Lediglich nach bestandener Ausbildung kann hier durch einen Tarifvertrag ein branchenspezifischer Mindestlohn vorliegen. Jugendliche, die sich noch in Ausbildung befinden, gehen somit ebenfalls leer aus.
Auszubildende sind – unabhängig vom Alter – ohnehin vom Mindestlohn ausgenommen. Um dennoch eine angemessene Ausbildungsvergütung sicherzustellen, beschloss die Bundesregierung im Mai 2019 die Einführung eines gesonderten Mindestlohns für Auszubildende. Dieser gilt für alle neuen Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurden.
Seit der Einführung beträgt diese Mindestausbildungsvergütung 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Ab 2024 wird auch hier wird eine regelmäßige Anpassung erfolgen. Zuständig ist jedoch nicht die Mindestlohnkommission, sondern das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Vom neuen Mindestlohn ab Januar oder der Erhöhung auf 12 Euro haben die Auszubildenden aber dennoch nichts.
Etwas komplizierter ist die Situation für Praktikanten: Handelt es sich um ein freiwilliges Orientierungspraktikum, besteht ein Anspruch auf den aktuellen Mindestlohn – jedoch erst nach 3 Monaten. Pflichtpraktika, wie sie zum Beispiel im Rahmen eines Studiums regelmäßig vorkommen, sind hingegen vom Mindestlohn ausgenommen. In einigen Branchen gibt es jedoch einen Tarifvertrag für Praktikanten, der eigene Mindestwerte festgelegt.
Personen, die ehrenamtlich tätig sind oder einen freiwilligen Dienst leisten, sind ebenfalls nicht vom Mindestlohn betroffen. Auch Selbstständige und Personen, die an Arbeitsförderungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten keinen Mindestlohn.
Menschen mit Behinderung sind ebenfalls vom neuen Mindestlohn 2022 ausgenommen
Immer wieder werden Änderungen an den Regeln für Mindestlohn-Ausnahmen gefordert. Besonders lautstark ist dabei der Wunsch nach einer Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Aktuell sind etwa 320.000 Menschen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten tätig – viele von ihnen in Vollzeit. Hierfür erhalten sie einen Stundenlohn von etwa 1,50 Euro. In Anbetracht des neuen Mindestlohns von 12 Euro eine außergewöhnlich niedrige Summe. Die rechtliche Begründung: Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten tätig sind, seien keine Arbeitnehmer, sondern lediglich “Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis”.
Da ein Großteil der Arbeiter mit Behinderung volle Arbeitsleistung erbringt, scheint diese Verfahrensweise ungerecht oder zumindest zu undifferenziert. Denn in Behindertenwerkstätten sind zum Beispiel auch Menschen tätig, die sich lediglich auf den Wechsel in einen regulären Job vorbereiten. Jeder Mensch mit einem Schwerbehindertenausweis – immerhin 7,6 Millionen Deutsche – könnte zu dieser Gruppe gehören.
Die Bundesregierung reagierte nun auf die seit Jahren lauter werdenden Rufe nach Reformen: Eine eigene Kommission soll ein neues System für die Vergütung von Menschen in Behindertenwerkstätten erarbeiten. Ziel soll es sein, ein Entlohnungssystem zu etablieren, das Menschen mit Behinderung eine ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechende Tätigkeit ermöglicht, ohne unfaire wirtschaftliche Nachteile für Betroffene zu erzeugen.
Wann haben Arbeitslose Anspruch auf den aktuellen Mindestlohn?
Auf der langen Liste von Ausnahmen vom Mindestlohn finden sich auch Langzeitarbeitslose. Hierzu gehören Personen, die seit über einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind und Arbeitslosengeld II beziehen.
Im Falle einer Neuanstellung haben sie auch dort für die ersten sechs Monate keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Diese Regelung soll den Arbeitnehmern den Wiedereinstieg vereinfachen, da sie für einen neuen Arbeitgeber attraktiver werden.
Kritiker bemängeln jedoch, dass die Verpflichtung zum Mindestlohn erst nach sechs Monaten zu einem Drehtüreffekt führen kann. Schließlich könnte es für den Arbeitgeber attraktiver sein, den Arbeitnehmer vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zu entlassen. Stattdessen könnte er erneut eine arbeitssuchende Person einstellen und diese für denselben Zeitraum für einen geringeren Lohn beschäftigen.
Sonderfall: Die Tarife der Zeitarbeit
Deutlich besser ist die Situation für Arbeitnehmer, die in der Zeitarbeit tätig sind. Sie sind anderen Mitarbeitern gleichgestellt und profitieren vom ersten Tag an vom Mindestlohn, sowie der Mindestlohnerhöhung 2022.
Auch Arbeitslose, die in eine neue Stelle in einer Branche mit Tarifvertrag finden, sind im Vorteil: Sie erhalten direkt den Mindestlohn ihres Berufsfeldes und können nicht für einen geringeren Betrag angestellt werden. Tariflöhne gibt es beispielsweise in der Gebäudereinigung.
Reglungen in der Zeit- und Leiharbeit
Wer im Bereich Zeitarbeit/Leiharbeit tätig ist, profitiert ebenfalls von einem eigenen Tarifvertrag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat diese Verträge mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ausgehandelt. Diese Tarifverträge regeln wichtige Punkte wie Arbeitszeit und Urlaubsansprüche. Auch die Eingruppierung nach Qualifikationsstufe ist hier festgehalten: Sie kann erhebliche Auswirkung auf die Entgeltansprüche von Arbeitnehmern in der Zeitarbeit haben.
Seit April 2022 betrug der Mindestlohn in der Zeit- und Leiharbeit 10,88 Euro. Er lag damit leicht über dem seit Juli des gleichen Jahres geltenden, allgemeinen Mindestlohn von 10,45 Euro. Dies führte dazu, dass Arbeitnehmer seit Oktober 2022 den erhöhten Mindestlohn von 12 Euro verdienen.
Abhängig von der jeweiligen Branche, können auch sogenannte Branchenzuschläge anfallen. Sie sollen dazu beitragen, den Verdienst der Leiharbeiter Stück für Stück an den Lohn ihrer festangestellten Kollegen anzupassen. Derartige Zuschläge existieren in der Elektro-, Chemie- oder Metallindustrie, im Schienenverkehrsbereich, der Druck-, Holz-, Kautschuk-, Textil- und Bekleidungsindustrie, dem Kali- und Steinsalzbergbau, und den Industriezweigen, die Kunststoff, Pappe oder Papier erzeugen oder verarbeiten. Die Auszahlung erfolgt jedoch in Schritten, die üblicherweise im Abstand von mehreren Wochen bis Monaten aufeinander folgen.
So erhalten Leiharbeiter in der Regel erst nach einer Einarbeitungszeit von vier bis sechs Wochen einen ersten Branchenzuschlag. Erst nach 15 Monaten ist die letzte Stufe erreicht..
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht vor, dass Personen, die nur zeitlich begrenzt in einem Unternehmen tätig sind, generell ihren festangestellten Kollegen gegenüber gleichgestellt sein sollen. Diese Gleichstellung erfolgt jedoch nicht ab dem ersten Tag der Tätigkeit.
Stattdessen erfolgt die Gleichstellung in sinnvollen Teilschritten. Dieses Vorgehen hat sich als gesunder Kompromiss für beide Seiten etabliert. Durch den branchenspezifischen Mindestlohn und die Branchenzuschläge bleibt die Leiharbeit eine attraktive Lösung für viele Arbeitnehmer. Die Abstufung macht die Zeitarbeit gleichzeitig für Unternehmen besonders interessant, da sie die Lohnkosten insgesamt reduziert.
Im Rahmen der nächsten Tarifverhandlungen für die Zeitarbeits-Branche wird der neue Mindestlohn von 12 Euro zweifellos Beachtung finden. Es ist anzunehmen, dass ein neuer Tariflohn dann wieder einige Cent oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen wird. Dadurch bleibt der Einsatz von Leiharbeitern auch für Unternehmen weiterhin praktikabel. Zahlreiche wirtschaftliche Situationen lassen sich auf diese Weise flexible handhaben, ohne Arbeitnehmer zu benachteiligen.
Überblick: der gesetzliche Mindestlohn in anderen EU-Staaten
Im europäischen Vergleich gibt der Mindestlohn in Deutschland ein gemischtes Bild ab: Die Mindestlohnerhöhung 2022 bringt die Bundesrepublik zwar auf die vorderen Plätze in absoluten Euro-Beträgen. Ein Vergleich mit anderen europäischen Staaten anhand des mittleren Einkommens zeigt hingegen ein anderes Bild.
Derzeit gibt es in 21 EU-Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Europäische Kommission unterstützt diese Lohnuntergrenzen durch eine eigene Initiative für eine europäische Mindestlohnpolitik. Ziel ist es, überall in der EU existenzsichernde Mindestlöhne zu etablieren, die den betroffenen Arbeitnehmern ein Leben ohne Armut ermöglichen.
Dabei folgen viele EU-Staaten ähnlichen Überlegungen wie Deutschland und ziehen teilweise drastische Erhöhungen in Betracht oder haben diese bereits umgesetzt: Ungarn legt mit 22 Prozent Steigerung zum Vorjahr am stärksten zu. Auch Litauen (14 Prozent) und Tschechien (13 Prozent) schrauben den Mindestlohn deutlich nach oben. Insgesamt scheint sich damit die wirtschaftliche Situation für zahlreiche Arbeitnehmer Europas zum Besseren zu wenden.
Dennoch gibt es enorme Unterschiede in der Höhe des Mindestlohnes: Deutschland liegt mit dem neuen Mindestlohn von 12 Euro noch hinter Spitzenreiter Luxemburg mit 12,73 Euro. Am unteren Ende der Tabelle befindet sich hingegen Bulgarien mit aktuell 2 Euro Mindestlohn pro Stunde. Noch deutlicher werden die Unterschiede, wenn Länder Europas, die nicht Teil der Europäischen Union sind, mit eingerechnet werden: Mit der Republik Moldau (0,88 Euro) und Russland (0,89 Euro) finden sich hier neue Tiefstwerte.
Dabei zeigt der internationale Vergleich nur ein eingeschränktes Bild der wirtschaftlichen Situation der Arbeitnehmer in den jeweiligen Staaten. Denn selbstverständlich sind auch die Lebenshaltungskosten in den Niedriglohn-Ländern deutlich geringer. Ein niedriger Mindestlohn lässt daher nicht unbedingt auf verringerte Kaufkraft der Arbeitnehmer schließen.
Die Unterschiede relativieren sich teilweise, wenn man statt dem absoluten Euro-Wert einen kaufkraftbereinigten Wert anlegt: In Euro-Beträgen ist der höchste Mindestlohn um das Siebenfache größer als der niedrigste. Kaufkraftbereinigt verringert sich dieses Verhältnis auf das 3-Fache.
Interessant ist außerdem der Blick auf die direkten Nachbarn der Bundesrepublik, die oft über eine ähnliche wirtschaftliche Struktur verfügen: Hier bleibt Deutschland hinter Belgien, den Niederlanden und Frankreich zurück. Allerdings wird sich dieser Rückstand aber durch die Anpassung des Mindestlohnes auf 12 Euro etwas verringern.
Gänzlich ohne Mindestlohn kommen Österreich, Italien und die Länder Skandinaviens aus. Sie kompensieren die fehlende Absicherung für Arbeitnehmer in der Regel durch andere Mechanismen. Häufig gleichen Sie die zusätzliche Belastung der Sozialsysteme durch weitere, ergänzende Einnahmequellen aus.
Das ändert sich für Arbeitgeber
Die bereits erwähnte Steigerung des Mindestlohns 2022 (Anpassung zum 01.01.2022 und 01.07.2022 sowie Sonder-Erhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober) erfolgt in drei Schritten. Für Arbeitgeber geht sie mit zusätzlichem Aufwand und Kosten einher.
Neben der korrekten Anpassung der Löhne zum entsprechenden Stichtag sind auch die geänderten Arbeitszeiten für Minijobber zu beachten. Denn die Grenze steigt, ebenfalls zum 01. Oktober, auf 520 Euro. Der Mindestlohn gilt unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit und betrifft somit auch geringfügig Beschäftigte.
In der Praxis bedeutet die Änderung Folgendes: Mit den Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar bzw. zum 1. Juli 2022 wird die maximale Stundenzahl für Minijobber sinken. Denn sie dürfen weiterhin nur 450 Euro monatlich verdienen. Konkret führt dies ab Januar 2022 zu maximal 45,82 Stunden pro Monat (450 Maximalverdienst geteilt durch den Mindestlohn von 9,82 Euro). Ab 1. Juli 2022 werden dann nur noch 43,06 Stunden möglich sein (450 Euro geteilt durch 10,45 Euro).
Zum 1. Oktober können Minijobber dann 520 Euro verdienen. Somit erhöht sich auch die mögliche Stundenzahl geringfügig auf 43,33 Stunden pro Monat (520 Euro geteilt durch 12 Euro neuer Mindestlohn). Die gute Nachricht: In Zukunft wird sich der maximale Verdienst eines Minijobs automatisch dem Mindestlohn anpassen. So ist zukünftig dann keine Neuberechnung der maximalen Stundenzahl erforderlich.
Arbeitgeber sind gut beraten, sich mit den Änderungen des Mindestlohns 2022 vertraut zu machen: Sollten die Angestellten die Verdienstgrenze von 450 bzw. 520 Euro überschreiten, tritt die Versicherungspflicht ein. In diesem Fall ist eine Ummeldung entsprechend der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) vorzunehmen.
Der Zoll als zuständige Kontrollinstanz ist bei Verstößen gegen den aktuellen Mindestlohn nicht sonderlich umgänglich. Die Strafen betragen hier bis zu 500.000 Euro. Arbeitgeber sollten daher sichergehen, die entsprechenden Zeit- und Entgeltregelungen einzuhalten.
Bei Fragen zum Mindestlohn steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen die Hotline der Mindestlohnkommission und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung. Hier können auch Beschwerden und Meldungen zu Verstößen abgegeben werden.
Zu beachten ist auch der neue “Mindestlohn für Auszubildende”, die Mindestausbildungsvergütung. Sie betrug ab 2020 mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr, seit 2021 sind es mindestens 550 Euro und 2022 nunmehr 585 Euro. Betriebe, die aktiv ausbilden, müssen sich auch an diese Vorgaben halten.
Weiterhin bleiben die Regelungen des Arbeitgeber-Entsendegesetzes, insbesondere die Auftraggeberhaftung, bestehen. Wer einen Subunternehmer mit der Erbringung von Werken oder Dienstleistungen beauftragt, muss sicherstellen, dass auch hier die aktuellen Mindestlöhne eingehalten werden.
Fazit 2022: Ein Jahr mit zahlreichen Anpassungen
Der Mindestlohn erlebte 2022 gleich drei Anpassungen und bereitet damit Arbeitgebern zusätzlichen Mehraufwand. Arbeitnehmer dürften sich hingegen über das Geschenk der Bundesregierung von 12 Euro Mindestlohn seit Oktober 2022 sehr freuen.
Aufgrund der Covid-Pandemie sind die weltweiten Mindestlöhne in den letzten Jahren langsamer gestiegen als üblich. Aus diesem Grund hat sich Deutschland nun dazu entschieden, gezielte Maßnahmen zur Existenzsicherung und Konsumsteigerung zu ergreifen. Denn eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes ist in der Regel mit verstärkter Kaufkraft verbunden.
In der Vergangenheit ist es den Arbeitgebern stets gelungen, die durch den Mindestlohn gestiegenen Lohnkosten zu kompensieren. Trotz lautstarker Beschwerden ist davon auszugehen, dass dies erneut möglich sein wird. Denn Deutschland steht selbst nach der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro noch hinter den Nachbarländern zurück.
Leer dürften die zahlreichen Gruppen ausgehen, die keinen Mindestlohn erhalten. Hierzu zählen unter anderem:
- Auszubildende
- geringfügig Beschäftigte unter 18 Jahren
- Menschen mit Behinderung
- Personen, die nach längerer Arbeitslosigkeit wieder die Arbeit aufnehmen
Die genannten Personengruppen müssen sich unter Umständen mit einem Verdienst von weniger als 12 Euro zufriedengeben. Zumindest die Auszubildenden sind jedoch seit Kurzem durch eine Mindestausbildungsvergütung grundlegend abgesichert.
Die Höhe des Mindestlohns wird in Deutschland durch die Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Durch ihre Besetzung mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite stellt sie sicher, dass ein fairer Kompromiss gefunden wird. Sie wird ihren nächsten Bericht an die Bundesregierung erst Mitte 2023 vorlegen.
Auf die dreifache Erhöhung – 9,82 Euro ab 1. Januar 2022, 10,45 Euro ab 1. Juli 2022 und 12,00 Euro ab 1. Oktober – wird eine längere Pause folgen. Die nächste Anpassung des Mindestlohns dürfte es erst zum 01.01.2024 geben.
Mindestlohn Oktober 2022
Wie bereits erwähnt, stiegen zum 01. Oktober 2022 die Löhne in den Entgeltgruppen E1,E2a, E2b. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 01.Oktober auf 12,00€ brutto die Stunde.
Gleichzeitig mit dem neuen Mindestlohn 2022 wird auch die Verdienstgrenze für Minijobber erhöht: Seit dem 1. Oktober ist es möglich, 520 Euro pro Monat zu verdienen. Durch eine Anpassung der Obergrenze an den aktuellen Mindestlohn wird zusätzlich der organisatorische Aufwand verringert, da die maximale Stundenzahl pro Monat gleich bleiben kann.
Wer bereits heute in einer Branche mit eigenem Tariflohn tätig ist, dürfte Lohnerhöhungen erst mit Verzögerung erleben. Die meisten Branchenverträge, wie etwa der Tariflohn in der Pflege, liegen bereits über dem neuen Minimum. In den kommenden Tarifverhandlungen der einzelnen Bereiche dürften sich aber auch hier positive Effekte des neuen Mindestlohns zeigen.
Für etwa sechs Millionen Deutsche bedeutet die Anhebung des Mindestlohnes jedoch ein deutlich höheres Einkommen. In Angesicht von steigenden Energiepreisen und Inflation ist dies sicher eine mehr als willkommene Entwicklung.
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