
Sicherheit & Zertifizierung
ARWA Personaldienstleistungen GmbH bietet seinen Kunden die größtmögliche Sicherheit beim Einsatz flexibler Mitarbeiter. Eventuelle Haftungsrisiken (Subsidiärhaftung / SGB IV § 28e) für entleihende Unternehmen werden durch die hierzu erforderlichen und jeweils aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sowie des zuständigen Finanzamtes weitestgehend ausgeschlossen.
Die gültige Bestätigung über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor.
Alle Erlaubnisbescheinigungen unter:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Zertifikat der ias Aktiengesellschaft
- Urkunde des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
- Zertifikat Werksarztzentrum
- Institut für Zahlungssicherheit (IZS)
Das unabhängige Institut für Zahlungssicherheit (IZS) prüft monatlich bei allen Krankenkassen, an die wir Beitragsnachweise übermitteln, die ordnungsgemäße Entrichtung der fälligen Beiträge. Dies gilt ebenfalls für Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Aktualität der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Auf Wunsch erhalten Sie einen monatlichen Bericht mit allen relevanten Prüfungsergebnissen. Für unsere Kunden ist dieser Service natürlich kostenlos. Hier registrieren.