Lohndifferenz zwischen der Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern
Zuletzt stellte Herr Holger Meinken, fachlicher Leiter für Statistik der Bundesagentur für Arbeit beim Kongress “PERSONAL.PRAXIS.WEST.HYBRID” in Dortmund, eine Statistik zur Lohndifferenz zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten vor. Hierbei geht laut der Bundesagentur für Arbeit hervor, dass die Lohndifferenz bei 42% liegt, was wiederum dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ein großes Stirnrunzeln bereitete. Aus diesem Grund gab der iGZ beim RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung eine Studie zur Lohnlücke in der Zeitarbeit in Auftrag.
Das Ergebnis verwundert, denn die tatsächliche Lohndifferenz ist niedriger als von der Bundesagentur für Arbeit bisher ausgewiesen.
Wie kommt das zustande?
Die Bundesagentur für Arbeit vergleicht in deren Statistik den Gesamtarbeitsmarkt, der in den Punkten Alter, Geschlecht, Ausbildungsgrad und vielen weiteren Kriterien der Arbeitnehmer anders strukturiert ist, als der Zeitarbeitsmarkt.
Im Gegensatz zur Bundesagentur für Arbeit vergleichen die Wissenschaftler des RWI in deren Statistik, die Arbeitsplätze in einer eins zu eins Spiegelung. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine ungelernte Hilfskraft in der Zeitarbeit mit einer Hilfskraft in einer Stammbeschäftigung verglichen wird. Diesen Vergleich erachten wir auch als deutlich zielführender für einen Vergleich in der Lohndifferenz. In der veröffentlichten Studie des RWI kommt nun zum Vorschein, dass die Lohndifferenz im Schnitt lediglich zwischen 6,5% und 12,7% liegt. Neuesten Pressemitteilungen seitens des iGZ zufolge, zieht die Bundesagentur für Arbeit nun eine überarbeitete Darstellung in Betracht.
An dieser Stelle möchten wir zu Wort bringen, dass Zeitarbeiter oder Leiharbeiter bei ARWA Personaldienstleistungen GmbH Tarifangestellte sind. ARWA Personaldienstleistungen GmbH ist Mitglied beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, kurz iGZ, und richtet das Entgelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung stets nach der gegebenen Eingruppierung in den iGZ-DGB-Tarif. Dieser Tarif entsteht aus der gemeinsamen Erarbeitung vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und der Vertretung der Arbeitnehmerseite des deutschen Gewerkschaftsbundes, dem DGB. Gemeinsame Verhandlungen ergeben das iGZ-DGB-Tarifsvertragswerk.
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Die Zeitarbeit belebt den Arbeitsmarkt
Die Zeitarbeit ist nicht der Wirtschaftsmotor und bietet eine konjunkturelle Früherkennung.
Die neuesten Tarifabschlüsse in der Leiharbeit zum 1. April 2021 sorgten bei vielen Unternehmen zum Nachdenken, denn zum ersten Mal gibt es in den Entgelttabellen keinen Ost-West Unterschied mehr. Zusätzlich erhalten ungelernte Hilfskräfte in der Entgeltgruppe 1 seit dem 01.04.2021 ein Entgelt von mindestens 10,45 Euro pro Stunde und damit weit aus mehr, als der damals gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (zurzeit 9,60 Euro pro Stunde).
++ Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeichnung „Arbeitnehmer/Mitarbeiter“ sowie sonstige Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet. ++
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