Neues aus der Zeitarbeit – Juni 2020

Neuerungen aus der Zeitarbeit – für Sie auf den Punkt gebracht.

Während sich nach und nach sukzessiv Lockerungen abzeichnen, sind die Auswirkungen der vergangenen Wochen dennoch zu spüren.

Ein Rückgang der Produktionen in sämtlichen Bereichen mit darauf folgenden Auftragsrückgängen, Anmeldung von Kurzarbeit bis hin zu Abmeldungen der eingesetzten überbetrieblichen Mitarbeiter waren in der Zeitarbeit die Folge.

Zwar stiegen die Zahl der Arbeitslosen auch im Mai weiter an – sie liegt aktuell bei 6,1% und ist damit im Vergleich zum Vormonat Monat April um 0,3% gestiegen, jedoch  im Vergleich von März auf April fällt der Anstieg der Arbeitslosenzahl deutlich  geringer aus. Diese Zahl resultiert jedoch nicht nur rein aus Entlassungen, sondern auch den Wegfall von beispielsweise Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen. 

Betrachtet man die Auswirkungen in Zahlen in den USA, so wirken jene in Deutschland deutlich weniger dramatisch. Ein Vergleich der Arbeitslosenquote zeigt dies deutlich. Während in Deutschland die Quote bei 6,1% liegt, bewegt sich die Quote in den USA bei über 13%!

Erfolgreich war hier vor allem die Maßnahmen der Kurzarbeit in Deutschland, welche aus wirtschaftlicher Sicht bereits viel abfedern konnten. Die Ergebnisse der Kurzarbeit müssen jedoch auf lange Sicht hin beobachtet werden. Stand Mai 2020 liegt die Zahl der in Kurzarbeit gemeldeten Arbeitnehmer bei 7,3 Millionen.

In der Fleischindustrie wurden und werden nun in Bayern vermehrt die Herstellungsbetriebe strengen Kontrollen unterzogen.

Das soll auch so fortgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Leiharbeitnehmer aus Personaldienstleistungsunternehmen. 

Kontrolliert werden soll hier hauptsächlich, ob es sich um Scheinwerkverträge handelt sowie die Arbeitsplatz- und Wohnbedingungen der einzelnen Mitarbeiter. In der Zeitarbeitsbranche sind die Mitarbeiter häufig in bereitgestellten Unterkünften oder Wohnungen untergebracht , welche von dem Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Hier müssen natürlich gewisse Mindeststandards eingehalten und durch eine entsprechende Instanz kontrolliert werden.

Ob zukünftig überhaupt noch Arbeitnehmer in die Fleisch verarbeitenden Industrie entliehen werden dürfen, steht noch in der Diskussion.


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