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Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Beim Bewerbungsgespräch auf unerlaubte Fragen zu treffen, ist ein unangenehmes Gefühl. Aber wie weiß man als Bewerber, ob es sich um unzulässige Fragen handelt?

Dieser Artikel gibt Ihnen Antworten darauf und erklärt Ihnen in einfachen Worten, welche Arten von Fragen unzulässig, nur bedingt zulässig oder gar erlaubt sind. Zudem zeigen wir Ihnen Beispiele für unzulässige Fragen und wie Sie souverän auf diese reagieren.

Was sind unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch?

In Vorstellungsgesprächen kann es vorkommen, dass Ihnen als Bewerber unerlaubte Fragen gestellt werden. Unerlaubte Fragen sind solche, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und Ihre persönlichen Rechte verletzen. Beispiele für solche Fragen sind solche, die sich auf Ihre Familienplanung, Religion, Gesundheitoder sexuelle Orientierung beziehen.

Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Sie als Bewerber nicht verpflichtet sind, auf solche unerlaubten Fragen zu antworten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Arten von unerlaubten Fragengeben und Ihnen dabei helfen, besser zu verstehen, wie Sie souverän mit ihnen umgehen können.

Warum stellen Arbeitgeber unerlaubte Fragen?

Es mag verwunderlich erscheinen, aber manchmal stellen Arbeitgeber unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch. Die Gründe dafür können vielfältig sein. In einigen Fällen ist es schlichtweg Unwissenheit oder Neugier, die dazu führt, dass Interviewer unerlaubte Fragen stellen. Sie sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und Ihre persönlichen Rechte verletzen.

In anderen Fällen kann es sich um eine absichtliche Grenzüberschreitung handeln, um Ihre Reaktion zu testen und Ihre Persönlichkeit sowie Einstellung besser einschätzen zu können. Während diese Herangehensweise ethisch fragwürdig ist, kann sie den Arbeitgebern dennoch einen Einblick in Ihre Fähigkeit geben, mit unangenehmen Situationen umzugehen.

Es ist wichtig, sich dieser verschiedenen Gründe bewusst zu sein und zu wissen, dass unerlaubte Fragen gestellt werden können, auch wenn sie rechtlich nicht zulässig sind. Im nächsten Abschnitt werden wir Ihnen Tipps geben, wie Sie souverän mit unerlaubten Fragen umgehen können.

Welche Arten von Fragen sind unzulässig?

Im Vorstellungsgespräch gibt es bestimmte Fragen, die von Arbeitgebern nicht gestellt werden dürfen. Diese Fragen betreffen persönliche Informationen und können als diskriminierend oder unangemessen angesehen werden.

Hier sind einige Beispiele für unzulässige Fragen:

  • Fragen nach dem Familienstand: Arbeitgeber dürfen nicht nach der Ehe, Schwangerschaft oder Familienplanung fragen.
  • Fragen nach der sexuellen Orientierung: Arbeitgeber dürfen nicht nach der sexuellen Orientierung des Bewerbers fragen.
  • Fragen nach der Religion: Arbeitgeber dürfen nicht nach der Religion des Bewerbers fragen.
  • Fragen nach einer Behinderung: Arbeitgeber dürfen nicht nach einer Behinderung oder Krankheit des Bewerbers fragen.
  • Fragen nach dem Alter: Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Alter des Bewerbers fragen.
  • Fragen nach der Staatsangehörigkeit: Arbeitgeber dürfen nicht nach der Staatsangehörigkeit des Bewerbers fragen.
  • Fragen nach politischen Ansichten: Arbeitgeber dürfen nicht nach den politischen Ansichten des Bewerbers fragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist und es auch andere unzulässige Fragen geben kann. Wenn Sie im Vorstellungsgespräch eine Frage gestellt bekommen, die Sie für unangemessen halten, können Sie höflich darauf hinweisen, dass diese Frage unzulässig ist und Sie sie daher nicht beantworten möchten.

Beispiele für unerlaubte Fragen

Frage: „Sind Sie schwanger oder planen Sie, in absehbarer Zeit eine Familie zu gründen?“

Erklärung: Fragen zur Familienplanung oder Schwangerschaft sind unzulässig, da sie diskriminierend sind und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

Frage: „Wie alt sind Sie?“

Erklärung: Fragen zum Alter sind verboten, da sie eine Altersdiskriminierung darstellen und gegen das AGG verstoßen.

Frage: „Welcher Religion gehören Sie an?“

Erklärung: Fragen zur Religion sind unzulässig, da sie eine Diskriminierung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit darstellen und gegen das AGG verstoßen.

Frage: „Haben Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit?“

Erklärung: Fragen zur Gesundheit oder Behinderung sind verboten, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung. Andernfalls stellen sie eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung dar und verstoßen gegen das AGG.

Frage: „Wie ist Ihre sexuelle Orientierung?“

Erklärung: Fragen zur sexuellen Orientierung sind unzulässig, da sie eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität darstellen und gegen das AGG verstoßen.

Frage: „Haben Sie Vorstrafen?“

Erklärung: Fragen zu Vorstrafen sind nur zulässig, wenn sie einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben. Andernfalls stellen sie eine Diskriminierung dar und verstoßen gegen das AGG.

Frage: „Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?“

Erklärung: Fragen zur Staatsangehörigkeit sind unzulässig, da sie eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft darstellen und gegen das AGG verstoßen. Es ist jedoch zulässig, nach einer Arbeitserlaubnis zu fragen, falls dies für die Stelle relevant ist.

Frage: „Sind Sie verheiratet oder in einer Partnerschaft?“

Erklärung: Fragen zum Familienstand oder zu Beziehungen sind verboten, da sie eine Diskriminierung aufgrund des persönlichen Lebens darstellen und gegen das AGG verstoßen.

Frage: „Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder politischen Partei?“

Erklärung: Fragen zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder politischen Parteien sind unzulässig, da sie eine Diskriminierung aufgrund der politischen Meinung oder Gewerkschaftszugehörigkeit darstellen und gegen das AGG verstoßen.

Souverän auf unerlaubte Fragen reagieren

Als Bewerber kann es schwierig sein, auf unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch zu reagieren.

Hier sind einige Tipps, um souverän und professionell zu bleiben:

Bleiben Sie ruhig und höflich

Auch wenn die Frage unangemessen ist, sollten Sie höflich bleiben und nicht emotional reagieren.

Verweisen Sie auf Ihre Qualifikationen

Wenn der Interviewer eine Frage stellt, die nicht relevant für die Position ist, können Sie darauf hinweisen, wie Ihre Qualifikationen mit der Stelle übereinstimmen.

Bitten Sie um Klarstellung

Wenn eine Frage unklar oder verwirrend ist, bitten Sie den Interviewer höflich um Klarstellung.

Vermeiden Sie persönliche Informationen

Beantworten Sie keine Fragen zu Ihrer Rasse, Religion oder sexuellen Orientierung. Diese Informationen sind irrelevant für die Position.

Lenken Sie das Gespräch zurück auf die Stelle

Wenn der Interviewer von der Stelle abschweift, lenken Sie das Gespräch zurück auf Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in Bezug auf die Position.

Es ist wichtig zu beachten, dass Bewerber das Recht haben, unangemessene Fragen abzulehnen oder nicht zu beantworten. Ein Interview sollte sich auf relevante Informationen konzentrieren und nicht auf persönliche Details des Bewerbers abzielen.

Bedingt zulässige Fragen

Neben den verbotenen Fragen gibt es auch bedingt zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch, bei denen es auf den Zusammenhang und die Relevanz für die ausgeschriebene Stelle ankommt. Solche Fragen sind erlaubt, wenn sie einen direkten Bezug zur Arbeitsleistung oder den spezifischen Anforderungen der Position haben.

Beispiele für bedingt zulässige Fragen sind solche, die sich auf Vorstrafen, gesundheitliche Einschränkungen oder die Arbeitserlaubnis beziehen.

In solchen Fällen sollten Sie als Bewerber ehrlich und präzise antworten, sofern die Frage für die ausgeschriebene Stelle relevant ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Antwort in Bezug auf die Jobanforderungen steht und sich auf Fakten konzentriert, um Ihre Eignung für die Position zu unterstreichen.

Frage: „Haben Sie eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse, die für diesen Job erforderlich ist?“

Bedingung: Diese Frage ist zulässig, wenn die Stelle das Fahren eines bestimmten Fahrzeugs erfordert, beispielsweise bei einem Kurier- oder Lieferfahrer.

Frage: „Können Sie schwere Gegenstände heben und tragen, wie es für diese Position erforderlich ist?“

Bedingung: Die Frage ist zulässig, wenn die physische Fähigkeit, schwere Gegenstände zu heben und zu tragen, eine wesentliche Anforderung für die Stelle ist, zum Beispiel bei Lager- oder Produktionsjobs.

Frage: „Sind Sie bereit, Schichtarbeit oder Wochenendarbeit zu leisten, wie es für diese Position erforderlich ist?“

Bedingung: Diese Frage ist zulässig, wenn die Stelle Schichtarbeit oder Arbeit an Wochenenden erfordert und dies ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsleistung ist.

Frage: „Haben Sie eine gültige Arbeitserlaubnis, um in diesem Land arbeiten zu können?“

Bedingung: Die Frage ist zulässig, wenn der Bewerber aus einem Land stammt, in dem eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, um legal in dem Land arbeiten zu können, in dem die Stelle angeboten wird.

Frage: „Haben Sie Vorstrafen, die für diese Position relevant sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Betrug?“

Bedingung: Fragen zu Vorstrafen sind zulässig, wenn sie einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben, wie bei einer Position im Finanzsektor oder im Sicherheitsbereich.

Bei verbotenen Fragen als Bewerber lügen

Es kann verlockend sein, bei unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch zu lügen, um sich eine vermeintlich bessere Position im Bewerbungsprozess zu verschaffen. Jedoch ist es ratsam, stets ehrlich und authentisch zu bleiben. Lügen können langfristig negative Folgen haben, wenn sie später aufgedeckt werden und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem potenziellen Arbeitgeber beschädigen.

Anstatt zu lügen, können Sie souverän und selbstbewusst auf unerlaubte Fragen reagieren, indem Sie höflich auf die Unzulässigkeit der Frage hinweisen oder das Thema auf Ihre relevanten Fähigkeiten und Erfahrungen lenken. Auf diese Weise demonstrieren Sie Integrität und Professionalität, was bei Arbeitgebern einen besseren Eindruck hinterlässt.

Fazit: Rechte kennen und sich schützen

Abschließend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, seine Rechte als Bewerber zu kennen und sich vor unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch zu schützen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über mögliche Fragen und Themen zu informieren und gegebenenfalls eine Antwortstrategie zu entwickeln. Auch das Einholen von rechtlichem Rat kann in manchen Fällen sinnvoll sein.

Es liegt in der Verantwortung jedes Arbeitgebers, sich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten und Bewerber fair und diskriminierungsfrei zu behandeln. Sollte man dennoch mit unerlaubten Fragen konfrontiert werden, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren und gegebenenfalls höflich darauf hinzuweisen, dass diese Frage nicht gestellt werden darf.

Jeder Bewerber hat das Recht auf eine faire Chance im Vorstellungsgespräch. Indem man seine Rechte kennt und sich aktiv dagegen wehrt, kann man dazu beitragen, Diskriminierung im Arbeitsleben entgegenzuwirken.


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