
Equal Pay
12.03.2025
Lesezeit: ~6 Min.
Die Diskussion um Equal Pay ist in der Arbeitswelt von zentraler Bedeutung. Besonders in der Zeitarbeit spielt die gerechte Entlohnung von Leiharbeitnehmern eine wichtige Rolle. Doch was genau bedeutet Equal Pay, welche rechtlichen Grundlagen gibt es, und wie wird es in der Praxis umgesetzt?
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und liefert praxisnahe Informationen. Arbeitgebern kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu, da sie durch Tarifverträge von den Regelungen abweichen können, was oft negative Auswirkungen hat.
Was ist Equal Pay?
Equal Pay bedeutet, dass Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers erhalten müssen. Diese Regelung basiert auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das die Arbeitnehmerüberlassung und die Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern und Verleihern regelt, und ist ein wesentlicher Bestandteil des Gleichstellungsgrundsatzes.
Ziel dieser gesetzlichen Vorschrift ist es, Leiharbeitnehmer vor schlechter Bezahlung im Vergleich zu den Stammbeschäftigten zu schützen und die wesentlichen Arbeitsbedingungen anzugleichen. Der Equal Pay Grundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, eine faire Bezahlung sicherzustellen. Equal Pay umfasst alle Komponenten des Arbeitsentgelts, wie Boni, Zuschläge und andere Leistungen.
Definition und Bedeutung von Equal Pay
Equal Pay ist ein Grundsatz, der sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer und vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers gleich bezahlt werden. Dieser Grundsatz ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert und soll die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmern des Entleihers in puncto Arbeitsentgelt gewährleisten.
Der Equal Pay Grundsatz ist zu unterscheiden von Equal Treatment, das die Gleichbehandlung in allen Bereichen wie Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen und Zugang zu Einrichtungen umfasst. Während Equal Treatment die Gleichbehandlung in allen Bereichen fordert, bezieht sich Equal Pay nur auf die Bezahlung.
Die rechtliche Grundlage für Equal Pay ist das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das die Gleichbehandlung vorschreibt, jedoch die Möglichkeit eröffnet, durch Tarifverträge von dem Grundsatz der gleichen Bezahlung abzuweichen. Die Europäische Richtlinie 2008/104/EG sieht für den Fall der Synchronisation die Gleichbehandlung als Norm vor und erlaubt nur dann tarifliche Abweichungen, wenn sie sich für die Leiharbeitskräfte nicht nachteilig auswirken.
Der Equal Pay Grundsatz ist von großer Bedeutung für die Leiharbeitnehmer, da er sicherstellt, dass sie gleich bezahlt werden wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers. Dieser Grundsatz ist auch für die Unternehmen wichtig, da er die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmern des Entleihers fördert und somit die Integration von Leiharbeitnehmern in das Unternehmen erleichtert.
Insgesamt ist der Equal Pay Grundsatz ein wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und soll die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmern des Entleihers in puncto Arbeitsentgelt gewährleisten.
Equal Pay in der Zeitarbeit
Die Forderung nach Equal Pay bedeutet, dass ein Leiharbeitnehmer nach neun Monaten Einsatzdauer beim Entleiher denselben Lohn wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers erhalten muss. Die Struktur der Leiharbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert und regelt die Rechte der Leiharbeitnehmer.
Die Löhne der Leiharbeitnehmer werden schrittweise an die Löhne bzw. Gehälter der fest angestellten Mitarbeiter angepasst, oft durch Branchenzuschläge und tarifliche Regelungen.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Equal Pay und Equal Treatment:
Equal Pay bezieht sich nur auf das Arbeitsentgelt und umfasst alle Bruttovergütungsanteile.
Equal Treatment bedeutet hingegen die Gleichstellung in Bezug auf Arbeitsbedingungen, wie Urlaubsansprüche, Prämien oder die Nutzung von Einrichtungen wie Kantinen und Betriebskindergärten.
Wie funktioniert der Equal Pay Grundsatz?
Der Equal Pay Anspruch greift spätestens nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher. Ab diesem Zeitpunkt muss der Leiharbeitnehmer die gleichen Lohnansprüche wie ein Stammmitarbeiter in einer vergleichbaren Position erwerben, einschließlich Arbeitsentgelt und weiteren entgeltlichen Leistungen.
Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich in § 8 AÜG. Dort wird definiert, dass Equal Pay nicht nur den reinen Lohn, sondern auch Zuschläge, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen umfasst. Die Grundsätze des Equal Pay stellen sicher, dass Leiharbeitnehmer fair behandelt werden, indem sie die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer und feste Mitarbeiter regeln.
Die Dreieckskonstellation der Zeitarbeit
Die Zeitarbeit zeichnet sich durch eine besondere Struktur aus:
Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer): Steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher.
Verleiher (Zeitarbeitsfirma): Stellt den Leiharbeitnehmer einem Entleiher zur Verfügung.
Entleiher (Unternehmen): Setzt den Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb ein und ist verantwortlich für die Mitteilung des Vergleichsentgelts im Kontext der Entlohnung der Angestellten eines entleihenden Unternehmens.
Diese Dreiecksbeziehung führt häufig zu Unklarheiten über die rechtlichen Regelungen und die Verantwortung für die Bezahlung der Arbeitnehmer.
Rechte von Leiharbeitnehmern im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Der Anspruch auf Equal Pay gewährleistet, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als Stammbeschäftigte. Zu den relevanten Vergütungsbestandteilen gehören:
Grundgehalt bzw. Stundenlohn
Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Zulagen und Zuschläge
Vermögenswirksame Leistungen
Verpflegungspauschalen
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) müssen alle diese Komponenten berücksichtigt werden, um eine tatsächliche Gleichstellung zu gewährleisten.
Sanktionen bei Verstoß gegen Equal Pay
Falls ein Arbeitgeber den Equal Pay Grundsatz missachtet, drohen ihm empfindliche Strafen. Die Bundesagentur für Arbeit kann Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Zudem können betroffene Leiharbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein aktuelles BAG-Urteil stellt jedoch klar, dass Leiharbeitnehmer in bestimmten Fällen nicht zwingend denselben Lohn erhalten müssen, wenn dies tariflich geregelt ist.
Praxisbeispiele und aktuelle Entwicklungen
Ein anschauliches Beispiel zur Berechnung von Equal Pay: Ein Leiharbeitnehmer ist seit neun Monaten ununterbrochen bei einem Entleiher beschäftigt. Sein bisheriges monatliches Arbeitsentgelt beträgt 2.500 € brutto. Vergleichbare Stammmitarbeiter erhalten jedoch 3.000 € brutto. Laut Equal Pay Regelung hat der Leiharbeitnehmer nun für die restliche Dauer des Kundeneinsatzes Anspruch auf eine Equal Pay Zulage in Höhe von 500 € auf 3.000 € brutto, da er das gleiche Entgelt wie die vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers erhalten soll.
Wichtige Änderungen durch die AÜG-Reform:
Die Höchstüberlassungsdauer wurde auf 18 Monate festgelegt.
Nach neun Monaten gilt verpflichtend Equal Pay.
Die Branchenzuschläge wurden angepasst, um eine stufenweise Gleichstellung zu erreichen.
Fazit
Die Equal Pay Regelung ist ein bedeutender Schritt zur Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit Stammmitarbeitern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Regelungen einhalten, um Sanktionen zu vermeiden.
Mit der AÜG-Reform wurde die Position von Leiharbeitnehmern gestärkt, da sie nach neun Monaten eine faire Bezahlung entsprechend ihrer Stammbeschäftigten-Kollegen erhalten. Dennoch bleibt das Thema weiterhin komplex, insbesondere in Bezug auf Tarifverträge und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Equal Pay ist somit ein wichtiger Bestandteil der gerechten Bezahlung in der modernen Arbeitswelt und trägt dazu bei, langfristig faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit zu schaffen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern, da sie nach einer bestimmten Zeit das gleiche Entgelt wie festangestellte Mitarbeiter erhalten, was ihre finanzielle Sicherheit und Arbeitszufriedenheit erhöht.
Häufige Fragen zu Equal Pay
Was genau bedeutet "Equal Pay"?
Equal Pay bedeutet, dass Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers erhalten müssen.
Wann muss Equal Pay bezahlt werden?
Equal Pay muss spätestens nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher bezahlt werden.
Wie berechnet man Equal Pay?
Equal Pay wird berechnet, indem das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters als Maßstab genommen wird, einschließlich Grundgehalt, Zuschläge und Sonderzahlungen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Leiharbeitnehmer nach einer Beschäftigungsdauer von neun Monaten Anspruch auf die gleichen Konditionen, einschließlich des Arbeitsentgelts, wie Stammmitarbeiter haben.
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