Sicherheit & Zertifizierung
ARWA Personaldienstleistungen GmbH bietet seinen Kunden die größtmögliche Sicherheit beim Einsatz flexibler Mitarbeiter. Eventuelle Haftungsrisiken (Subsidiärhaftung / SGB IV § 28e) für entleihende Unternehmen werden durch die hierzu erforderlichen und jeweils aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sowie des zuständigen Finanzamtes weitestgehend ausgeschlossen.
Die gültige Bestätigung über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor.
Alle Erlaubnisbescheinigungen unter:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Zertifikat der ias Aktiengesellschaft
- Urkunde Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)
- Zertifikat Werksarztzentrum
- Institut für Zahlungssicherheit (IZS)
- Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015
Das unabhängige Institut für Zahlungssicherheit (IZS) prüft monatlich bei allen Krankenkassen, an die wir Beitragsnachweise übermitteln, die ordnungsgemäße Entrichtung der fälligen Beiträge. Dies gilt ebenfalls für Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Aktualität der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Auf Wunsch erhalten Sie einen monatlichen Bericht mit allen relevanten Prüfungsergebnissen. Für unsere Kunden ist dieser Service natürlich kostenlos. Hier registrieren.
Auswirkungen der BAP- und iGZ-Verschmelzung auf den GVP
Durch die Eintragung der Verschmelzung auf den GVP am 1. Dezember 2023 sind die Verbände BAP und iGZ erloschen. Sämtliche Rechte und Pflichten des BAP und des iGZ sind auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Die bisherigen Mitgliedschaften beim BAP und iGZ sind automatisch auf den GVP übergegangen. Der GVP betreibt nun zwei Geschäftsstellen – eine in Berlin und eine in Münster – in den Räumlichkeiten der ehemaligen Verbände BAP und iGZ.
Auswirkungen auf Tarifwerke von BAP/iGZ mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit
Die bestehenden Tarifverträge zwischen BAP/iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit gelten unter dem GVP-Dach vorerst unverändert weiter.
Durch die Verschmelzung des BAP und iGZ auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) gemäß dem Umwandlungsgesetz sind sämtliche Rechte und Pflichten der Tarifverträge zwischen BAP und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit sowie iGZ und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit auf den GVP als Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Die bestehenden Tarifwerke gelten unter dem Dach des GVP vorerst unverändert fort und werden weiterhin als eigenständige Tarifwerke fortgesetzt. Eine langfristige Perspektive ist die Anstrengung eines gemeinsamen Tarifwerks des GVP mit den Gewerkschaften.