
Tarife der Zeitarbeit
Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich in gleicher Weise bezahlt werden, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben (Gleichstellungsgrundsatz). Diese Regelungen werden bei der Anwendung fachlich einschlägiger Tarifverträge auf die Arbeitsverhältnisse mit Zeitarbeitnehmern für die ersten neun Monate einer Überlassung an einen Kunden nicht berücksichtigt.
Der iGZ hat einen solchen Tarifvertrag mit den Mitgliedsgewerkschaften des DGB ausgehandelt. Dieser wird durch sog. Branchenzuschlagstarifverträge für 11 verschiedene Bereiche ergänzt, unter anderem:
Metall- und Elektroindustrie
Chemische Industrie
Kunststoff verarbeitende Industrie
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie
Ab dem 01.03.2025 erhöht sich der Tariflohn bundesweit auf 14,53 € in der EG 1.
Aktuelle Tarife
gültig ab 1. März 2025
Entgeltgruppen (EG) | Eingangsstufe (ES) |
---|---|
EG 1 | 14,53 € |
EG 2a | 14,85 € |
EG 2b | 15,23 € |
EG 3 | 16,21 € |
EG 4 | 17,14 € |
EG 5 | 19,21 € |
EG 6 | 21,33 € |
EG 7 | 24,82 € |
EG 8 | 26,57 € |
EG 9 | 27,87 € |