Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Sicherstellung der Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette
Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist ein wegweisendes Gesetz, das darauf abzielt, die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in der gesamten Lieferkette von Unternehmen sicherzustellen. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Bestandteile des Lieferkettengesetzes erörtern, einschließlich der Sorgfaltspflichten der Unternehmen, der verschiedenen Stufen in der Lieferkette und der Rolle von Personal- und Zeitarbeitsdienstleistungen wie denen der ARWA Personaldienstleistungen GmbH bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.
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Menschenrechtsbeauftragter: Herr Andreas Braun
Tel.: +49 (0) 1520 609 5292
E-Mail: lksg-meldung[at]arwa.de
Einführung in das Lieferkettengesetz
Hintergrund und Ziele
Das Lieferkettengesetz, offiziell als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezeichnet, wurde im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet und tritt im Jahr 2023 in Kraft. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Es wurde eingeführt, um den Schutz der Menschenrechte entlang der weltweiten Lieferketten zu verbessern und beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit zu verhindern sowie gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt zu verbieten.
Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen
Das Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten ab dem Jahr 2023 und ab 2024 auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Die Unternehmen werden gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann.
Sorgfaltspflichten der Unternehmen
Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
Die Anforderungen an die Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette aufgeteilt:
- eigener Geschäftsbereich
- unmittelbarer Zulieferer
- mittelbarer Zulieferer
Die Sorgfaltspflichten variieren je nach:
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
- dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung
- der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung
- der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens
Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten
Im eigenen Geschäftsbereich sowie beim unmittelbaren Zulieferer müssen die Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
- Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ergreifen
- transparent öffentlich Bericht erstatten
Beschwerdeverfahren und Berichterstattung
Die Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es Betroffenen ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten entlang der Lieferkette hinzuweisen. Zudem müssen sie regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten und die Umsetzung der Maßnahmen berichten.
Sorgfaltspflichten bei verschiedenen Stufen der Lieferkette
Eigener Geschäftsbereich
Im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen im Fall einer Verletzung im Inland unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen.
Unmittelbarer Zulieferer
Beim unmittelbaren Zulieferer muss das Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen, wenn es die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.
Mittelbarer Zulieferer
Bei mittelbaren Zulieferern gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen und nur, wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt.
In dem Fall muss das Unternehmen unverzüglich:
- eine Risikoanalyse durchführen
- ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen
- angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher anwenden
- seine Grundsatzerklärung anpassen
Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der globalen Lieferketten. Unternehmen in Deutschland müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
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