Hinweisgebersystem
Hier können Sie schnell und einfach den Verdacht oder ein tatsächliches Fehlverhalten melden, welches das Unternehmen, das Wohlergehen der Mitarbeiter (m/w/d) oder dritte Personen betrifft. Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche oder unrechtmäßige Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Hinweise und Informationen ist verboten und strafbar.
Gern möchten wir Sie dazu ermutigen, Ihre Kontaktdaten bei der Meldung Ihres Hinweises anzugeben. Die Einreichung einer Meldung kann jedoch auch vollständig anonym erfolgen. Selbstverständlich wird jede Meldung streng vertraulich, diskret und sicher gehandhabt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Datenschutzhinweise.
Personalangelegenheiten können in diesem Hinweisgebersystem nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprochen werden.
Hinweise, die sich auf Sachverhalte in EU-Mitgliedsstaaten beziehen, können auch bei externen Meldestellen abgegeben werden.
Auf dieser Seite können Sie eine neue sichere Meldung erstellen oder eine bestehende Meldung nachverfolgen.
Die Nachverfolgung Ihrer Meldung kann aus zahlreichen Gründen relevant sein:
1) Sie können den Status Ihrer Meldung einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden.
2) Sie können die Meldung um weitere Informationen ergänzen.
3) Es werden zusätzliche Informationen benötigt, die für die Lösung des Problems oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen erforderlich sind.