Mindestlohnrechner Deutschland 2026
Berechnen Sie Ihr Gehalt basierend auf dem aktuellen deutschen Mindestlohn. Präzise, kostenlos, sofort.
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Diese Berechnungen dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung.
Berechnungsdetails
Hier sehen Sie, wie Ihr Gehalt berechnet wurde
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Berechnungsschritte dienen zur Nachvollziehbarkeit und ersetzen keine Rechtsberatung.
Rechtliche Hinweise
Wichtige Informationen zum deutschen Mindestlohn (Stand: ab 01.01.2026)
- 2026: 13,90 € (aktuell – Stand: ab 01.01.2026)
- 2025: 12,82 € (bis Dezember)
- 2024: 12,41 € (bis Dezember)
- Anpassung alle 2 Jahre · Gilt für alle Branchen
- Monatsgehalt: 174 Stunden (40 h/Woche)
- Jahresgehalt: 2.088 Stunden (52,2 Wochen)
- Minijob-Grenze: 603 € (2026)
- Alle Angaben sind Bruttowerte
- 2015: Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland
- 2022: Größte Erhöhung in der Geschichte (+2,18 € auf 12,00 €)
- 2026: Aktueller Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (ab 01.01.2026)
Aktueller Mindestlohn ab Januar 2026
- Bei 40 Std/Woche: 2.410 € brutto/Monat
- Jahresgehalt: 29.023 € brutto
- + 1,08 € pro Stunde (+8,4 %)
- + ca. 188 € brutto monatlich
- + ca. 2.255 € brutto jährlich
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Mindestlohn-Berechnungen basieren auf aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Stand: ab 01.01.2026).
So berechnen Sie Ihr Mindestlohn-Gehalt
Formel für Monatsgehalt
Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 Wochen = Monatsgehalt brutto
Beispiel: 13,90 € × 40 Std × 4,33 = 2.407 € brutto
Für wen gilt der Mindestlohn?
- Alle Arbeitnehmer in Deutschland
- Vollzeit-, Teilzeit- und Minijobber
- Praktikanten (über 3 Monate)
- Zeitarbeiter und Saisonkräfte
Ausnahmen vom Mindestlohn
- Jugendliche unter 18 (ohne Ausbildung)
- Praktikanten unter 3 Monaten
- Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)
- Auszubildende
| Wochenstunden | Monatsstunden | Brutto/Monat | Brutto/Jahr |
|---|---|---|---|
| 20 Std (Teilzeit) | 87 Std | 1.209 € | 14.508 € |
| 30 Std (Teilzeit) | 130 Std | 1.807 € | 21.684 € |
| 40 Std (Vollzeit) | 174 Std | 2.419 € | 29.023 € |
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Berechnungsbeispiele basieren auf Standardarbeitszeiten.
Besonderheit Minijob 2026
Minijob-Grenze: 603 € monatlich
Maximale Arbeitszeit: 43,38 Stunden/Monat
Das entspricht: ca. 10 Stunden/Woche
Wichtig:
Auch bei Minijobs gilt der Mindestlohn von 13,90 €. Die Arbeitszeit ist durch die 603€-Grenze automatisch begrenzt.
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Minijob-Berechnungen können je nach individueller Situation abweichen.
Hinweis zu geplanten Werten: Der Mindestlohn 2027 wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und ist gesetzlich verbindlich (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268). Er tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Das können Sie tun (Informativ)
-
Lohn mit unserem Rechner überprüfen (unverbindliche Schätzung)
-
Arbeitszeiten dokumentieren
-
Bei Fragen zur Rechtslage: Fachberatung suchen
-
Informationen bei zuständigen Stellen einholen
Allgemeine Arbeitgeber-Pflichten
-
Mindestlohn zahlen (gesetzliche Vorgabe)
-
Arbeitszeiten dokumentieren
-
Aufzeichnungen aufbewahren
-
Kontrollen ermöglichen
Allgemeine Information zu gesetzlichen Bestimmungen
Der Mindestlohn ist laut Mindestlohngesetz (MiLoG) eine gesetzliche Untergrenze. Bei Verstößen können laut Gesetz Bußgelder verhängt werden. Diese Informationen sind allgemein verfügbar und stellen keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Rechtsangelegenheiten konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.
Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der berechneten Werte. Die Ergebnisse basieren auf allgemeinen Annahmen und ersetzen keine individuelle Beratung.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihr Personalbüro oder offizielle Stellen wie das BMAS.
Haftung für Links: Unsere Seite enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese fremden Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung geprüft, aber eine ständige Kontrolle ist nicht möglich.
Urheberrecht: Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Datenschutz: Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Nutzung dieses Rechners erfolgt ohne Speicherung personenbezogener Daten.