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Mindestlohnrechner Deutschland 2026

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Bei ARWA erhalten Sie ab dem 01.01.2026 mindestens 14,96 € pro Stunde in der Entgeltgruppe 1 – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.
DGB-GVP Tarifvertrag
Gültig seit 01.01.2026
Bundesweit einheitlich
14,96 €
Mindestlohn EG 1
+1,06 € über Mindestlohn
Ihre Arbeitszeit
Arbeitsstunden *
Maximal h
Zeitraum *
Stundenlohn (€)
Mindestlohn 2026: 13,90 € (Stand: ab 01.01.2026)
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein (z.B. 13,90 oder 13.90).
Mindestlohn 2026 (Stand: ab 01.01.2026)
13,90 €/ Stunde
pro Stunde brutto
Monatsgehalt brutto
bei 174h/Monat
Jahresgehalt brutto
bei 2.088h/Jahr

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Mindestlohn-Informationen basieren auf aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Stand: ab 01.01.2026).

Ihr Verdienst im ausgewählten Zeitraum
ARWA Tariflohn EG 1
14,96 €
ab 01.01.2026
Pro Tag
bei 8h Arbeitstag
Pro Woche
bei 40h Woche
Monatsgehalt
bei 174h/Monat
Ihr Stundenlohn
Brutto/Stunde
Differenz zum Mindestlohn
vs. 13,90 €/Std.
ARWA Tariflohn EG 1
14,96 €
ab 01.01.2026

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Diese Berechnungen dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung.

Berechnungsdetails

Arbeitsstunden:
Stundenlohn:
Zeitraum:
Berechnung: Stunden × Stundenlohn
Ergebnis:
Status:

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Berechnungsschritte dienen zur Nachvollziehbarkeit und ersetzen keine Rechtsberatung.

Rechtliche Hinweise

Hinweis zu möglichen Mindestlohn-Unterschreitungen: Dies ist keine Rechtsberatung. Ihr Stundenlohn liegt möglicherweise unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Nachzahlung – konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft für eine verbindliche Rechtsberatung.
Wichtiger Disclaimer: Diese Berechnung dient ausschließlich zur ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtlich verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mindestlohn gilt für: Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, Auszubildende nach dem ersten Ausbildungsjahr, Praktikanten bei Pflichtpraktika über 3 Monate.
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Weit über dem Mindestlohn. Tarifgebunden. Unbefristet.
Wichtige Informationen zum deutschen Mindestlohn
Mindestlohn-Entwicklung
  • 2026: 13,90 € (aktuell – Stand: ab 01.01.2026)
  • 2025: 12,82 € (bis Dezember)
  • 2024: 12,41 € (bis Dezember)
  • Anpassung alle 2 Jahre · Gilt für alle Branchen
Deutsche Berechnungsstandards
  • Monatsgehalt: 174 Stunden (40 h/Woche)
  • Jahresgehalt: 2.088 Stunden (52,2 Wochen)
  • Minijob-Grenze: 603 € (2026)
  • Alle Angaben sind Bruttowerte
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis.
Mindestlohn-Entwicklung 2015–2026
Aktuell · ab 01.01.2026
13,90
pro Stunde · brutto
+8,4 %
Verlauf seit 2015
2015
8,50
2016
8,50
2017
8,84
2018
8,84
2019
9,19
2020
9,35
2021
9,60
2022
12,00
2023
12,00
2024
12,41
2025
12,82
2026
13,90
Wischen für alle Jahre
+63,5 %
Gesamtsteigerung 2015–2026
+5,40 €
Absolute Steigerung in 11 Jahren
+8,4 %
Letzte Erhöhung 2025 → 2026
Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Statistische Auswertungen basieren auf historischen Daten.
Wichtige Meilensteine
  • 2015: Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland
  • 2022: Größte Erhöhung in der Geschichte (+2,18 € auf 12,00 €)
  • 2026: Aktueller Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (ab 01.01.2026)
Gesetzliche Grundlagen des Mindestlohns 2026

Aktueller Mindestlohn ab Januar 2026

Stundenlohn brutto
13,90 €
ab 01.01.2026
+8,4 %
  • Bei 40 Std/Woche: 2.410 € brutto/Monat
  • Jahresgehalt: 29.023 € brutto
  • + 1,08 € pro Stunde (+8,4 %)
  • + ca. 188 € brutto monatlich
  • + ca. 2.255 € brutto jährlich

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Mindestlohn-Berechnungen basieren auf aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Stand: ab 01.01.2026).

So berechnen Sie Ihr Mindestlohn-Gehalt

Formel für Monatsgehalt

Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 Wochen = Monatsgehalt brutto

Beispiel: 13,90 € × 40 Std × 4,33 = 2.407 € brutto

Für wen gilt der Mindestlohn?

  • Alle Arbeitnehmer in Deutschland
  • Vollzeit-, Teilzeit- und Minijobber
  • Praktikanten (über 3 Monate)
  • Zeitarbeiter und Saisonkräfte

Ausnahmen vom Mindestlohn

  • Jugendliche unter 18 (ohne Ausbildung)
  • Praktikanten unter 3 Monaten
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)
  • Auszubildende
Praktische Berechnung für verschiedene Arbeitszeiten
Wochenstunden Monatsstunden Brutto/Monat Brutto/Jahr
20 Std (Teilzeit) 87 Std 1.209 € 14.508 €
30 Std (Teilzeit) 130 Std 1.807 € 21.684 €
40 Std (Vollzeit) 174 Std 2.419 € 29.023 €

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Berechnungsbeispiele basieren auf Standardarbeitszeiten.

Besonderheit Minijob 2026

Minijob-Grenze: 603 € monatlich

Maximale Arbeitszeit: 43,38 Stunden/Monat

Das entspricht: ca. 10 Stunden/Woche

Wichtig:

Auch bei Minijobs gilt der Mindestlohn von 13,90 €. Die Arbeitszeit ist durch die 603€-Grenze automatisch begrenzt.

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Minijob-Berechnungen können je nach individueller Situation abweichen.

Mindestlohn-Entwicklung 2026-2027 (Festgelegt)
12,82 €
2025 (vorherig)
2.231 € bei 40h/Woche
13,90 €
2026 (aktuell)
2.407 € bei 40h/Woche
14,60 €
2027 (geplant)
2.529 € bei 40h/Woche
Gesetzlich festgelegt (gültig ab 01.01.2027)

Hinweis zu geplanten Werten: Der Mindestlohn 2027 wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und ist gesetzlich verbindlich (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268). Er tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Ihre Rechte beim Mindestlohn
Allgemeine Information: Die folgenden Informationen zu Rechten und Pflichten sind allgemeine Hinweise und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das können Sie tun (Informativ)

  • Lohn mit unserem Rechner überprüfen (unverbindliche Schätzung)
  • Arbeitszeiten dokumentieren
  • Bei Fragen zur Rechtslage: Fachberatung suchen
  • Informationen bei zuständigen Stellen einholen

Allgemeine Arbeitgeber-Pflichten

  • Mindestlohn zahlen (gesetzliche Vorgabe)
  • Arbeitszeiten dokumentieren
  • Aufzeichnungen aufbewahren
  • Kontrollen ermöglichen

Allgemeine Information zu gesetzlichen Bestimmungen

Der Mindestlohn ist laut Mindestlohngesetz (MiLoG) eine gesetzliche Untergrenze. Bei Verstößen können laut Gesetz Bußgelder verhängt werden. Diese Informationen sind allgemein verfügbar und stellen keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Rechtsangelegenheiten konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Weitere Rechner
Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der berechneten Werte. Die Ergebnisse basieren auf allgemeinen Annahmen und ersetzen keine individuelle Beratung.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihr Personalbüro oder offizielle Stellen wie das BMAS.

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