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ARWA TARIF-INFO

Wir zahlen nach Tarif!

Bei ARWA erhalten Sie ab dem 01.01.2026 mindestens 14,96 € pro Stunde in der Entgeltgruppe 1 – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.

14,96 €
Mindestlohn EG 1 (ab 01.01.2026)
+1,06 €
über Mindestlohn
DGB-GVP Tarifvertrag
Gültig seit 01.01.2026
Bundesweit einheitlich

Mindestlohnrechner Deutschland 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt basierend auf dem aktuellen deutschen Mindestlohn (Stand: ab 01.01.2026)

Maximal 480h pro Monat

Mindestlohn 2026: 13,90 € (Stand: ab 01.01.2026)

Mindestlohn-Information Deutschland

13,90 €
Mindestlohn 2026 (Stand: ab 01.01.2026)
pro Stunde brutto
Monatsgehalt brutto
bei 174h/Monat
Jahresgehalt brutto
bei 2.088h/Jahr

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Mindestlohn-Informationen basieren auf aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Stand: ab 01.01.2026).

Ihr Mindestlohn-Ergebnis

Berechnung basierend auf dem deutschen Mindestlohn 2026 (Stand: ab 01.01.2026)

Pro Tag
8 Stunden
Pro Woche
40 Stunden
Monatsgehalt brutto
174 Stunden
Jahresgehalt brutto
2.088 Stunden

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Diese Berechnungen dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung.

Mindestlohn-Vergleich

13,90 €
Mindestlohn 2026 (Stand: ab 01.01.2026)
Ihr Stundenlohn
Differenz
Ihr Stundenlohn liegt über dem Mindestlohn (Schätzwert - siehe rechtliche Hinweise) Hinweis: Ihr Stundenlohn liegt möglicherweise unter dem Mindestlohn. Prüfen Sie dies mit einem Fachberater.

Berechnungsdetails

Arbeitsstunden:
Stundenlohn:
Zeitraum:
Berechnung: Stunden × Stundenlohn
Ergebnis:
Status:

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Berechnungsschritte dienen zur Nachvollziehbarkeit und ersetzen keine Rechtsberatung.

Rechtliche Hinweise

Hinweis zu möglichen Mindestlohn-Unterschreitungen: Dies ist keine Rechtsberatung. Ihr Stundenlohn liegt möglicherweise unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Nachzahlung – konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft für eine verbindliche Rechtsberatung.
Wichtiger Disclaimer: Diese Berechnung dient ausschließlich zur ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtlich verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mindestlohn gilt für: Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, Auszubildende nach dem ersten Ausbildungsjahr, Praktikanten bei Pflichtpraktika über 3 Monate.

Wichtige Informationen zum deutschen Mindestlohn

Mindestlohn-Entwicklung

  • 2026: 13,90 € (aktuell - Stand: ab 01.01.2026)
  • 2025: 12,82 € (bis Dezember)
  • 2024: 12,41 € (bis Dezember)
  • Anpassung alle 2 Jahre
  • Gilt für alle Branchen

Deutsche Berechnungsstandards

  • Monatsgehalt: 174 Stunden (40h/Woche)
  • Jahresgehalt: 2.088 Stunden (52,2 Wochen)
  • Minijob-Grenze: 603 € (2026)
  • Alle Angaben sind Bruttowerte

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis.

Mindestlohn-Entwicklung 2015-2026

Niedrigere Werte (8,50-9,60€)
Mittlere Werte (9,60-12,00€)
Höhere Werte (12,00-13,90€)
2015
8,50€
2016
8,50€
2017
8,84€
2018
8,84€
2019
9,19€
2020
9,35€
2021
9,60€
2022
12,00€
2023
12,00€
2024
12,41€
2025
12,82€
2026
13,90€
AKTUELL
+63,5%
Gesamtsteigerung
2015 bis 2026
+5,40€
Absolute Steigerung
in 11 Jahren
+8,4%
Letzte Erhöhung
2025 → 2026

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Statistische Auswertungen basieren auf historischen Daten.

Wichtige Meilensteine

2015: Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland
2022: Größte Erhöhung in der Geschichte (+2,18€ auf 12,00€)
2026: Aktueller Mindestlohn von 13,90€ pro Stunde (Stand: ab 01.01.2026)

Gesetzliche Grundlagen des Mindestlohns 2026

Aktueller Mindestlohn ab Januar 2026

Stundenlohn: 13,90 €

Bei 40 Stunden/Woche: 2.410 € brutto/Monat

Jahresgehalt: 29.023 € brutto

Erhöhung gegenüber 2025:

+ 1,08 € pro Stunde (+8,4%)

+ ca. 188 € brutto monatlich

+ ca. 2.255 € brutto jährlich

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Mindestlohn-Berechnungen basieren auf aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Stand: ab 01.01.2026).

So berechnen Sie Ihr Mindestlohn-Gehalt

Formel für Monatsgehalt

Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 Wochen = Monatsgehalt brutto

Beispiel: 13,90 € × 40 Std × 4,33 = 2.407 € brutto

Für wen gilt der Mindestlohn?

  • Alle Arbeitnehmer in Deutschland
  • Vollzeit-, Teilzeit- und Minijobber
  • Praktikanten (über 3 Monate)
  • Zeitarbeiter und Saisonkräfte

Ausnahmen vom Mindestlohn

  • Jugendliche unter 18 (ohne Ausbildung)
  • Praktikanten unter 3 Monaten
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)
  • Auszubildende

Praktische Berechnung für verschiedene Arbeitszeiten

Wochenstunden Monatsstunden Brutto/Monat Brutto/Jahr
20 Std (Teilzeit) 87 Std 1.209 € 14.508 €
30 Std (Teilzeit) 130 Std 1.807 € 21.684 €
40 Std (Vollzeit) 174 Std 2.419 € 29.023 €

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Berechnungsbeispiele basieren auf Standardarbeitszeiten.

Besonderheit Minijob 2026

Minijob-Grenze: 603 € monatlich

Maximale Arbeitszeit: 43,38 Stunden/Monat

Das entspricht: ca. 10 Stunden/Woche

Wichtig:

Auch bei Minijobs gilt der Mindestlohn von 13,90 €. Die Arbeitszeit ist durch die 603€-Grenze automatisch begrenzt.

Alle Angaben ohne Gewähr – siehe rechtlichen Hinweis. Minijob-Berechnungen können je nach individueller Situation abweichen.

Mindestlohn-Entwicklung 2026-2027 (Festgelegt)

12,82 €
2025 (vorherig)
2.231 € bei 40h/Woche
13,90 €
2026 (aktuell)
2.407 € bei 40h/Woche
14,60 €
2027 (geplant)
2.529 € bei 40h/Woche
Gesetzlich festgelegt (gültig ab 01.01.2027)

Hinweis zu geplanten Werten: Der Mindestlohn 2027 wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und ist gesetzlich verbindlich (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268). Er tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Ihre Rechte beim Mindestlohn

Allgemeine Information: Die folgenden Informationen zu Rechten und Pflichten sind allgemeine Hinweise und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das können Sie tun (Informativ)

  • Lohn mit unserem Rechner überprüfen (unverbindliche Schätzung)
  • Arbeitszeiten dokumentieren
  • Bei Fragen zur Rechtslage: Fachberatung suchen
  • Informationen bei zuständigen Stellen einholen

Allgemeine Arbeitgeber-Pflichten

  • Mindestlohn zahlen (gesetzliche Vorgabe)
  • Arbeitszeiten dokumentieren
  • Aufzeichnungen aufbewahren
  • Kontrollen ermöglichen

Allgemeine Information zu gesetzlichen Bestimmungen

Der Mindestlohn ist laut Mindestlohngesetz (MiLoG) eine gesetzliche Untergrenze. Bei Verstößen können laut Gesetz Bußgelder verhängt werden. Diese Informationen sind allgemein verfügbar und stellen keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Rechtsangelegenheiten konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der berechneten Werte. Die Ergebnisse basieren auf allgemeinen Annahmen und ersetzen keine individuelle Beratung.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihr Personalbüro oder offizielle Stellen wie das BMAS.

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Vollständiger Haftungsausschluss: Die Nutzung dieses Rechners erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung oder den Verlass auf die bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Stand der Informationen: ab 01.01.2026.