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ARWA

Glossar

A

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, enthalten grundsätzliche vertragliche Klauseln des Anbieters. Diese Vertragsbedingungen werden in den AGB standardisiert, damit sie nicht für jeden Vertrag aufs Neue verhandelt werden müssen. Die Verwendung der AGB dient unter anderem der Vereinfachung von Geschäftsprozessen, sie sind Bestandteil jedes Vertrages, den wir mit unseren Kunden schließen.

ARWA regelt dort z. B.:

  • Equal Pay und Überlassungshöchstdauer
  • Abrechnung und Fälligkeiten
  • Arbeitsschutz
  • Datenschutz
  • Kündigung des Vertrages

Arbeit

Der Begriff “Arbeit” beschreibt die erwerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit, in der Regel basierend auf einem Vertragsverhältnis: Arbeitgeber definieren Arbeitsplätze und Aufgaben für Arbeitnehmer, für die erbrachte Arbeitsleistung werden die Arbeitnehmer entsprechend vergütet.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind Gewerbetreibende oder auch Selbständige, die Arbeitnehmer beschäftigen. Als Grundlage der Beschäftigung von Arbeitnehmern dient in der Regel ein Arbeitsvertrag, welcher durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet wird. Der Begriff “Arbeitgeber” ist nicht gleichzusetzen mit der Bezeichnung eines Unternehmers, da dieser auch eine wirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Bedeutung hat.

Arbeitgeberpflichten

Die Pflichten von Arbeitgebern leiten sich sowohl aus den allgemeinen Gesetzgebungen für Arbeitgeber als auch aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab.

Zu den Arbeitgeberpflichten gehören:

  • Beschäftigung des Arbeitnehmers gemäß der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit
  • Bezahlung des vereinbarten Lohnes an den Arbeitnehmer
  • Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern
  • Abführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Datenschutzes bezüglich personenbezogener Daten

Arbeitnehmerpflichten

Die Arbeitnehmerpflichten werden in dem bestehenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geregelt. Der Arbeitnehmer hat somit die vereinbarten Tätigkeiten am vereinbarten Arbeitsort und zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit zu leisten.

Arbeitnehmerüberlassung

In der Arbeitnehmerüberlassung spricht man von einer „Dreiecksbeziehung“ zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Personaldienstleister (Verleiher, z. B. ARWA) und dem Kundenunternehmen (Entleiher). ARWA schließt den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter und einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Kunden. Auf dieser Grundlage können Mitarbeiter für Aufträge an diesen Kunden überlassen werden, gewöhnlich für einen befristeten Zeitraum (maximal 18 Monate).

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) geregelt. Hier finden sich genaue Vorgaben zur Durchführung einer Arbeitnehmerüberlassung.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – AÜV – ist Grundlage der Zusammenarbeit mit Kunden. Die Schriftform ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwingend vorgeschrieben. Der AÜV beinhaltet unter anderem:

  • Dauer des Vertrags / Branchenzugehörigkeit des Kunden
  • Equal Pay nach 9 Monaten / Überlassungshöchstdauer
  • Anforderungsprofile
  • Vereinbarungen bzgl. Stundenverrechnungssatz und ggf. anfallenden Zuschlägen
  • Zuständigkeit bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / Haftung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz dient zur Sicherung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Durch Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sollen die Arbeitsbedingungen langfristig für Arbeitnehmer verbessert und immer wieder angepasst werden. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist notwendig, wenn Arbeitnehmer auf Arbeitsstellen eingesetzt werden sollen, die unter Umständen zu einer Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers führen können. Vor der Einstellung wird eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt. Die Sicherheitsunterweisung muss bei Tätigkeitswechsel, nach einem Arbeitsunfall, aber mindestens einmal jährlich wiederholt werden.

Arbeitsangebote

Arbeitsangebote sind Stellenausschreibungen von Unternehmen auf firmeneigenen Stellenportalen oder Fremdportalen. Viele Arbeitgeber sind bemüht, Stellenangebote bei bekannten Anbietern zu schalten, um eine hohe Reichweite zu erzielen, da  Arbeitsuchende auf verschiedensten Stellenportalen Arbeitsangebote suchen.

Das Stellenportal von ARWA enthält rund 8000 aktuelle Arbeitsangebote von unseren Kunden aus ganz Deutschland. Auf dem ARWA-Stellenportal finden Sie Arbeitsangebote im gewerblichen, kaufmännischen, medizinischen, technischen und pädagogischen Bereich.

ARWA bietet sichere Jobs auf bundesweiter wie regionaler oder lokaler Ebene an. Ebenso können die Bewerber zwischen Vollzeit oder Teilzeit wählen. Regionale Arbeitsangebote finden Sie über die Standortsuche. Dort finden Sie auch eine Karte und eine alphabetische Auflistung unserer über 80 Niederlassungen.

Arbeitsbedingungen

Die Gestaltung attraktiver Arbeitsbedingungen ist wichtig für die Zufriedenheit der Arbeitnehmer und eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Produktivität. Arbeitsbedingungen sind rechtliche und tatsächliche Umstände, unter denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen. Die Arbeitsbedingungen in Betrieben werden in der Regel durch den Betriebsrat und/oder die Geschäftsleitung gesteuert.

Arbeitslosigkeit

Unter Arbeitslosigkeit versteht man das Fehlen einer erwerbsorientierten Tätigkeit. Arbeitslosigkeit entsteht u. a. dann, wenn zu viele Arbeitswillige auf zu wenige offenen Stellen treffen. Auf dem ARWA-Stellenportal finden Sie zahlreiche Arbeitsangebote im gewerblichen, kaufmännischen, medizinischen, technischen und pädagogischen Bereich.

Arbeitsmarkt

Die Arbeitsplatzsicherung und auch die Reduzierung der Arbeitslosigkeit gehören zu den Kernaufgaben der Bundesregierung, genauer gesagt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier beschäftigt man sich z.B. mit der Förderung privater Unternehmen und auch öffentlicher Haushalte, um den Produktionsfaktor Arbeit bundesweit an die wirtschaftlichen Schwankungen anzupassen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit.

Arbeitsstellen

Finden Sie passende Arbeitsstellen in Ihrer Region!

Arbeitsstellen sind Arbeitsplätze, welche durch den Arbeitgeber mit bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten definiert sind. Unternehmen beschreiben Arbeitsstellen vor jeder Stellenausschreibung möglichst genau, um das Aufgabengebiet inhaltlich als auch disziplinarisch klar einzuordnen bzw. abzugrenzen.

ARWA Personaldienstleistungen GmbH bietet bundesweit sowohl im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als auch in der Personalvermittlung verschiedenste Arbeitsstellen für gewerbliche Arbeitnehmer bis hin zu Fach- und Führungskräften an.

Arbeitsstellen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung basieren auf einem vertraglichen Arbeitsverhältnis zwischen ARWA Personaldienstleistungen GmbH und Arbeitnehmer. Hier werden die Regelungen der Tarifverträge zwischen dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und den Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in seiner jeweils geltenden Fassung angewandt. Im Bereich der Personalvermittlung erfolgt eine Direktanstellung im Kundenbetrieb.

Arbeitssuche

Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Arbeitssuchend können aber auch Personen sein, die bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben. Auch unzufriedene Arbeitnehmer in einer Beschäftigung begeben sich oftmals auf Arbeitssuche, um neue Möglichkeiten für die eigene Karriere auszuloten. Bundesweit sehen sich Menschen verschiedenster Altersgruppen und unterschiedlichster Qualifikationen nach einer Anstellung um. Die Gründe hierfür sind sehr verschieden.

Was bedeutet die Arbeitssuche?

Die Arbeitssuche beschreibt den Prozess des Suchens mit dem Fokus einer Anstellung. Die Suche wird Menschen von der Bundesagentur für Arbeit oder von vielen unterschiedlichen, branchenspezifischen Stellenportalen ermöglicht.

Sie sind auf Arbeitssuche? Bei ARWA finden Sie viele Stellenangebote in ganz Deutschland. Der Bewerbungsprozess ist bei ARWA unkompliziert: Nutzen Sie einfach die Kurzbewerbung im jeweiligen Stellenangebot oder die firmeneigene One-Click Bewerbung. Die Arbeitsangebote auf der firmeneigenen Webseite werden von uns täglich aktualisiert. Hier können Sie Arbeitsangebote aus dem gewerblichen Bereich (z.B. Produktion, Lager, Logistik), dem kaufmännischen Bereich (Marketing, Buchhaltung, Disposition), dem medizinischen Bereich (z. B. Krankenpflege, Altenpflege, Arzt), dem technischen Bereich (Techniker, Konstrukteure, Bauzeichner) oder auch dem pädagogischen Bereich (Erzieher, Lehrer oder Seminarleiter) finden.

Arbeitsunfall

Unter dem Begriff „Arbeitsunfall“ versteht man hauptsächlich die Unfälle, die ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, aber auch auf dem Weg dorthin und zurück erleidet. Auch Schüler, Studenten und Ehrenamtliche sind so entsprechend versichert über eine Berufsgenossenschaft versichert. Für ARWA ist dies die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG.

Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung ist eine dienstleistende Tätigkeit für Arbeitsuchende, mit dem Ziel, diese in eine Beschäftigung zu vermitteln. Die Arbeitsvermittlung ist für Arbeitsuchende kostenfrei. Arbeitsvermittlung gehört zu den Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. der regionalen Jobcenter. Doch auch private Arbeitsvermittler übernehmen diese Aufgabe.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis begründet. In einem Arbeitsvertrag werden gewöhnlich u. a. nachfolgende Inhalte geregelt:

  • Angaben zu den Vertragsparteien
  • Angaben zu Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Angaben zu Tätigkeit und Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub

Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto gibt in der Regel Auskunft über die mehr oder weniger gearbeiteten Stunden
(Ist-Arbeitszeit) im Vergleich zur Soll-Arbeitszeit (z. B. laut Arbeitsvertrag). Hat ein Mitarbeiter beispielsweise eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 35 Stunden, so werden darüberhinausgehende Zeiten seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Arbeitet der Mitarbeiter weniger als 35 Stunden, kann die Zeit mit dem Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden; dieses reduziert sich dadurch wieder.

ARWA – Full Service

Das Dienstleistungsangebot für Arbeitnehmer von ARWA Personaldienstleistungen GmbH wird im “ARWA-Full Service” definiert. Dieser umfasst sowohl betreuende Tätigkeiten als auch arbeitnehmerorientierte Dienstleistungen wie die Gestellung von Wohnungen oder Fahrdiensten. Das Serviceangebot wird stets arbeitnehmerfreundlich erweitert, um die Zufriedenheit unserer Arbeitnehmer zu erhöhen.

Aufschwung

Es gibt vier Konjunkturphasen im Wirtschaftszyklus. Eine davon ist der Aufschwung, auch die expansive Phase genannt. Diese Phase wird im Wirtschaftszyklus als Anstieg der Wirtschaftsleistung bezeichnet, welches auch zugleich mit dem Anstieg der Werte an der Börse zusammenhängt.

Ausbildung

Die Ausbildung dient der theoretischen und praktischen Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen. Im Zuge der Ausbildung werden dem Auszubildenden nicht nur neues Know-how, sondern auch methodische und didaktische Arbeitsansätze vermittelt. Eine Ausbildung wird im Zusammenspiel zwischen staatlichen Schulen und privaten Unternehmen durchgeführt. Hierbei übernimmt die schulische Einrichtung das theoretische Lernverfahren und das private Unternehmen die Vermittlung von praktischen Arbeitsinhalten. Am Ende einer Ausbildung steht für die Auszubildenden stets eine Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschluss bescheinigt die erworbenen Leistungen und die Befähigung zur Ausübung des jeweiligen Ausbildungsberufes.

Auskunftsanspruch des Zeitarbeitnehmers

Bei einer Überlassung kann der Zeitarbeitnehmer von seinem Entleiher Auskunft über die im Entleihbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Arbeitsentgelts) verlangen.

B

Bauhauptgewerbe

Unternehmen, die dem Baugewerbe zugeordnet werden, beschäftigen sich in erster Linie mit Rohbebauungen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Landschaftsbauarbeiten. Hinzu kommen verschiedenartige Bautätigkeiten, die in der Regel spezialisiert sind, wie beispielsweise die Zimmerei oder Gipserei. In Deutschland ist die Überlassung von gewerblichen Arbeitnehmern in dieses Gewerbe untersagt.

Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Beruf

Der Beruf ist per Definition eine dauerhaft angelegte und in der Regel eine Ausbildung voraussetzende Tätigkeit, die Arbeitszeit und Arbeitskraft beansprucht. Eine berufliche Tätigkeit kann in einem Angestelltenverhältnis oder als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden.

Berufsanfänger

Jemand, der am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht.

Berufsausbildung

Die Berufsausbildung, auch Lehre genannt, ist eine gewöhnlich mehrjährige Ausbildungs- oder Lehrzeit, um einen staatlich anerkannten Beruf zu erlernen. Am Ende einer solchen Ausbildung steht meist eine Abschlussprüfung, deren Bestehen mit einer offiziellen Urkunde oder einem anderen anerkannten Nachweis belegt wird. Eine Berufsausbildung wird üblicherweise im dualen System (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule) absolviert.

Berufserfahrung

Berufserfahrung erlangt man in der Regel durch mehrjährige, umfassende berufliche Erfahrung. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit in einem fachfremden Bereich zählen gewöhnlich nicht dazu. Üblicherweise werden fundierte Kenntnisse als notwendige Bedingung vorausgesetzt.

Beschäftigung

Der Begriff der Beschäftigung hat verschiedene Bedeutungen. Im weitesten Sinn bedeutet er, dass sich jemand mit einer Sache befasst. Unter Beschäftigung versteht man im Sozialversicherungsrecht in Deutschland eine Tätigkeit im Rahmen nichtselbständiger Arbeit.

Besserstellungsvereinbarung

Personaldienstleistungsunternehmen können mit den Zeitarbeitnehmern zusätzlich zum bestehenden Tarifvertrag individuell Besserstellungsvereinbarungen treffen. Grundsätzlich bedeutet das, dass die individuellen Vereinbarungen über die bereits im Tarifvertrag bestehenden Regelungen hinausgehen können.

Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Es ist ein betriebsverfassungsrechtliches Mitbestimmungsorgan. Umgangssprachlich wird darüber hinaus oft auch ein einzelnes Mitglied des Organs als Betriebsrat oder Betriebsrätin bezeichnet.

Bewerbung

Eine Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitsuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

Branchenzuschläge

Wenn ein Zeitarbeitnehmer in bestimmten definierten Branchen ununterbrochen im selben Kundenbetrieb tätig ist, erhält er einen sogenannten Branchenzuschlag. Dies ist ein prozentualer Zuschlag auf seinen eigentlichen Stundenlohn, der eine stufenweise Annäherung des Lohns auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter ermöglichen soll. Der Branchenzuschlag ist erstmals nach vier beziehungsweise sechs Wochen zu zahlen.

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Nürnberg erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere für die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung. Gleichzeitig regelt die Bundesagentur als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z.B. das Arbeitslosengeld.

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

Der Verband ist eine Interessenvertretung der Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Er bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen und Themen des Arbeitsmarktes zu vertreten und zu fördern. Der BAP und der iGZ organisieren den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, den Ministerien, den Parteien, den Verbänden, den öffentlichen Institutionen sowie den Medien in Deutschland. Neben der politischen Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit stehen der BAP und der iGZ vor allem als juristischer Berater für seine Mitglieder zur Verfügung. Mit der Förderung des Austauschs von Bildung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Personaldienstleistungen übernimmt der Verband gesellschaftliche Verantwortung. Der Verband ist in den Themenfeldern Politik, Recht, Digitalisierung, Integration, Bildung, Internationales, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Personalvermittlung tätig.

Darüber hinaus verhandelt der Verband im Rahmen der Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes regelmäßig die tariflichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung in der Zeitarbeit.

C

Chancen

Als Chance wird eine günstige Gelegenheit oder ein Glücksfall bezeichnet, aber auch die Aussicht, bei jemandem durch Sympathie Erfolg zu haben bzw. etwas Bestimmtes zu erreichen.

D

Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Sie gibt zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürger mit Blick auf ihre Daten. Gleichzeitig schafft die Verordnung einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für datenverarbeitende Unternehmen.

Die DSGVO schützt die Privatsphäre von Nutzern bei Big Data, Webtracking und Profilbildung und definiert das „Recht auf Vergessenwerden“ und auf Datenportabilität. Wenn Sie z.B. die Dienste eines Sozialen Netzwerks nicht mehr nutzen wollen, entfällt der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr genutzt werden, liegen aber noch vor, damit Fragen z.B. zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung untersucht werden können.

Sie erhöht außerdem die Transparenzpflichten von Unternehmen gegenüber ihren Kunden und erweitert die Rechte der Betroffenen, etwa das Recht auf Auskunft.

Denn: Betroffene müssen wissen, was mit ihren Daten geschieht und zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden. Die DSGVO schreibt einfache und verständliche Datenschutzerklärungen vor. Auch können Datenschutzsiegel und Zertifizierungen für mehr Transparenz sorgen. All das sorgt für mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung.

Dienstleistungsanspruch

Mit dem Dienstleistungsanspruch definieren wir in unserem Hause flexible Strukturen, vielfältige Gestaltungsspielräume für Querdenker in einem erfolgreichen und engagierten Team.

Dienstleistungsübersicht

Eine Dienstleistungsübersicht ist die Auflistung aller Dienstleistungen. Eine Dienstleistung ist in der Umgangssprache und in der Wirtschaftswissenschaft ein immaterielles Gut, das entsteht, wenn z.B. ein Unternehmen für ein anderes oder auch für einen Privathaushalt eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.

Disposition / Disponent

Disponenten sind für die Zuteilung von Ressourcen und Waren und die Einteilung von Finanzen oder Personal in einer Organisation zuständig. Ihre Funktion heißt Disposition. Sie überwachen – auf der kaufmännischen Ebene – die Ausführung der Dienste der Organisation und legen gegebenenfalls die zulässigen Termine fest.

Unsere Disponenten planen und überwachen zum Beispiel Aufträge und stehen als Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung.

Informieren Sie sich über interne Karrierechancen bei ARWA.

Drehtürklausel

Durch die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelte Drehtürklausel soll verhindert werden, dass festangestellte Arbeitnehmer eines Unternehmens entlassen werden, nur um anschließend als Leiharbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns wieder eingesetzt zu werden.

Dreiecksverhältnis

In der Arbeitnehmerüberlassung spricht man von einer „Dreiecksbeziehung“ zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Personaldienstleister (Verleiher, z. B. ARWA) und Unternehmen (Entleiher). Hierbei wird zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen, während zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher grundsätzlich keine vertraglichen Bindungen bestehen.

Die Besonderheit besteht darin, dass die Verleihung der Leiharbeitnehmer in der Regel an Unternehmen erfolgt, die einen kurzfristigen Personalengpass haben. Ist der Einsatz bei diesem Unternehmen beendet, bekommt der Arbeitnehmer einen neuen Auftrag bei einem anderen Kunden. Besteht jedoch kein Bedarf, so erhält er weiterhin seinen vertraglich vereinbarten Lohn.

E

Einsatz

Der Arbeitseinsatz ist in der Wirtschaft die von einer Arbeitskraft aufgrund ihrer Arbeitsmotivation und Leistungsmotivation erbrachte Arbeitsleistung.

Einsatzbegleitschein

Grundsätzlich bestimmt der Arbeitsvertrag die gesetzlichen Regelungen eines Arbeitnehmers. Bei Zeitarbeitsunternehmen kommt noch ein Begleitschein hinzu. Er gilt explizit für den Einsatz in einem bestimmten Unternehmen und ergänzt den Arbeitsvertrag.

Einsatzbetrieb

Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung nicht beim Arbeitgeber (Verleiher), sondern im Betrieb des Entleihers.

Einsatzdauer

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat für die Dauer der Leiharbeit eine Obergrenze festgesetzt. Ein Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten.

Einsatzgebiet

Die Einsatzgebiete der Zeitarbeitnehmer sind vielfältig. Die Metall- und Elektroindustrie ist mit 30 Prozent nach wie vor das Haupteinsatzgebiet, dicht gefolgt von Logistik, Transport und Verkehr mit 20 Prozent. Viele Zeitarbeitnehmer arbeiten zudem in Dienstleistungsbereichen.

Einzel-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Kundenunternehmen.

Engpass

Qualifiziertes Personal gehört zu den wichtigsten Ressourcen im Unternehmen. Um Unternehmensziele zu erreichen, müssen die notwendigen Personalkapazitäten vorhanden sein. Eine gut durchdachte Personalbedarfsplanung stellt sicher, dass personelle Kapazitäten zum Planungszeitpunkt in der richtigen Anzahl und Qualität verfügbar sind. Gelingt es, künftige Personalbedarfe zu erkennen, können Personalüber- und -unterdeckungen durch frühzeitiges Gegensteuern vermieden werden.

Der Erfolg von Rekrutierungs- und Personalmarketingmaßnahmen zur Mitarbeitergewinnung hängt in starkem Maße davon ab, wie sich die Arbeitsmarktlage und ebenso die Qualifikationsanforderungen entwickeln – aktuelle Prognosen zur Arbeitsmarkt- und Fachkräfteentwicklung in Deutschland helfen dabei.

Entgeltgruppe

Die Entgeltgruppen sind Bestandteil des Tarifvertrags. Sie regeln die Höhe der Vergütung für Beschäftigte. Jeder Entgeltgruppe ist eine spezifische Ausbildung, Qualifikation, Berufsbild und Erfahrung zugeordnet.

Entleiher

Ein Entleiher ist jemand, der sich etwas ausleiht. Im Arbeitsrecht bezieht sich der Begriff „Entleiher“ auf eine Firma, die sich von einer Zeitarbeitsfirma eine Arbeitskraft „ausleiht“, um z.B. Auftragsspitzen und auch schwer zu besetzende Stellen kurz- oder langfristig zu besetzen. Der Entleiher zahlt für die geleisteten Arbeitsstunden ein vereinbarten Stundenverrechnungssatz an die Zeitarbeitsfirma, die dieser zur Abdeckung aller Verpflichtungen gegenüber dem entliehenen Arbeitnehmer und der eigenen Kosten dient. Die Zeitarbeitsfirma ist Arbeitgeber und zahlt den Arbeitslohn inkl. der sozialen Leistungen.

Equal Pay

Mit dem Equal Pay-Grundsatz, der im April 2017 in Kraft getreten und im § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist, erfolgte ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung. Ab dem 10. Einsatzmonat ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers im Einsatzbetrieb zu zahlen.

Erfahrungsaustausch

Gegenseitiges Mitteilen von Erfahrungen bzw. Kenntnissen, die jemand durch wiederholte Praxis in einem bestimmten Arbeitsbereich bekommt.

Erlaubnispflicht

Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit. Ohne Erlaubnis ist eine Überlassung von Arbeitnehmern nicht zulässig.

Europaweite Personalgewinnung

Der Fachkräftemangel im Facharbeiterbereich wie auch besonders im höherqualifizierten Segment verlangt den Einsatz spezifischer Strategien zur Personalgewinnung. Verschärfte Situationen am Arbeitsmarkt sorgen mittlerweile europaweit für Engpässe. Um so wichtiger wird für das Unternehmen eine weitsichtige Disposition und Kapazitätsplanung. Qualifizierte und motivierte Arbeitnehmer wollen gewonnen werden, Firmen bewerben sich mittlerweile beim Bewerber.

Personalberater analysieren bereits vor und während der Prozesse im Recruiting die Machbarkeit entsprechender Maßnahmen. Eine exakte Definition eines Stellenprofils zeigt sich als Basis erfolgreicher Suchmethoden.

F

Fahrdienst

Unser Anspruch liegt in der Zuverlässigkeit durch Mobilität. Deshalb bieten wir unseren Arbeitnehmern eine Mobilität durch einen firmeneigenen Shuttle Service. Diese bringen und holen die Arbeitnehmer zu jeder Schichtzeit und jedem beliebigen Kundenunternehmen – Just-in-Time.

Festanstellung

Zeitarbeitnehmer sind beim Verleiher fest angestellt. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Arbeitnehmer nicht beim Verleiher tätig sind, sondern im Kundenunternehmen. Der Arbeitsvertrag wird zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister als Arbeitgeber geschlossen.

Freie Stellen

Freie Stellen sind auf dem Arbeitsmarkt die von Arbeitgebern der Agentur für Arbeit gemeldeten und zu besetzenden Arbeitsplätze und Planstellen.

Frühindikator

Als Frühindikatoren bezeichnet man Daten, die frühzeitig Anhaltspunkte für die Konjunkturentwicklung liefern. Sie können nützlich sein, um die zukünftige Entwicklung der gesamten Wirtschaft, einer Branche oder einzelner Unternehmen im Voraus abzuschätzen. Die Zeitarbeit wird unter anderem als Frühindikator der Volkswirtschaft bezeichnet, da Arbeitsplätze und Einsatzzahlen von Personaldienstleistern als Messwert für andere Wirtschaftsbereiche genutzt werden.

G

Gesetzlicher Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages betreffen. Arbeitnehmer werden so vor einer sozial ungerechtfertigten oder bei Abwägung der beiderseitigen Interessen ungerechtfertigten harten Kündigung geschützt.

Gewerkschaften

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung der Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen.

Gleichstellungsgrundsatz / Gleichbehandlungsgebot

Im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist der sogenannte Gleichstellungsgrundsatz verankert. Hier wird genau definiert, unter welchen Bedingungen ein Leiharbeitnehmer einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gleichgestellt sein muss – bezüglich der wesentlichen Arbeitsbedingungen und auch des Arbeitsentgelts.

H

Hilfstätigkeiten

Hilfstätigkeiten werden gemeinhin von einer Hilfskraft verrichtet. Andere Bezeichnungen für Hilfskräfte sind Aushilfskraft, Hilfsarbeiter, Helfer oder auch Gehilfe, Ungelernter oder Handlanger. Für Hilfstätigkeiten ist gewöhnlich keine Berufsausbildung notwendig, so dass auch Geringqualifizierte diese Tätigkeit ausüben können.

Human Resources

Als Human Resources bezeichnet man alle in einem Unternehmen zur Verfügung stehenden menschlichen Leistungspotenziale, wie z.B. Wissen, Fähigkeiten und Motivation.

I

iGZ-Tarifvertrag

Auf die Arbeitsverhältnisse mit unseren überbetrieblichen Arbeitnehmern finden in aller Regel die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V. – und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung – bestehend aus Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Manteltarifvertrag und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.

Informationspflicht

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) fordert insbesondere transparente Informationen. Jede Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet (Verantwortlicher) muss den Personen, deren Daten verarbeitet werden (Betroffener) alle Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermitteln. So werden die betroffenen Personen in die Lage versetzt, ihre Rechte angemessen ausüben zu können.

Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. – iGZ – ist ein Arbeitgeberverband der deutschen Zeitarbeitsunternehmen. Er vertritt als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche die Interessen von über 3.600 Mitgliedsunternehmen.

IZS- Institut für Zahlungssicherheit

Das IZS als unabhängiges Service-Institut prüft und veröffentlicht detaillierte Risikoinformationen, die einerseits Personaldienstleister zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit gegenüber ihren Entleihern benötigen und auf die andererseits Entleiher zur professionellen, lückenlosen Risikodokumentation ihrer Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen und zur Reduzierung von Subsidiärhaftungsrisiken angewiesen sind.

J

Jahressonderzahlungen

Jahressonderzahlungen sind jährliche Zahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach dem sechsten ununterbrochenen Beschäftigungsmonat hat ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Details dazu sind im Manteltarifvertrag iGZ geregelt.

Job

Hierunter wird eine temporäre, eher kurzfristige Tätigkeit ohne besonderen Qualifikationsnachweis oder eine Gelegenheitstätigkeit von Personen zwecks Einkommenserzielung verstanden.

Jobangebot

Vorschlag, eine bestimmte Arbeit gegen Bezahlung anzunehmen.

Jobbörse

In einer Jobbörse werden Stellenausschreibungen verschiedener Unternehmen veröffentlicht. Jobbörsen sind sowohl als eigene Rubrik in Printmedien als auch im Internet als Online-Jobbörsen und auf Firmenkontaktmessen zu finden.

Jobcenter

Jobcenter sind Einrichtungen, die Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) betreuen. Sie gewährleisten den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden finanziell durch eine Grundsicherung.

Jobportal

Unter Jobportal oder Jobbörse wird ein Internetauftritt oder eine Website verstanden, deren Ziel es ist, verfügbare Jobs als Stellenanzeigen aufzulisten. Interessierte Personen haben die Möglichkeit, zu den anbietenden Unternehmen Kontakt aufzunehmen und sich zu bewerben.

Jobs im Personalwesen

Das Personalwesen beschäftigt sich mit dem gezielten Einsatz von qualifizierten Arbeitnehmern in einem Unternehmen. Zudem ist das Personalwesen zuständig für die Personalplanung, das Personalcontrolling und für Sachbearbeitungen, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen.

Jobsuche

Die Suche nach einer bezahlten Beschäftigung.

Jobvermittlung

Vermittlung von kurzzeitigen, befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

K

Karriere

Der erfolgreiche Aufstieg im Beruf!

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Konjunktur

Der Begriff „Konjunktur“ stammt aus dem Bereich der Volkswirtschaft. Die Konjunktur zeigt den Verlauf der Wirtschaftslage eines Landes an und beschreibt die auftretenden Schwankungen in der wirtschaftlichen Entwicklung bzw. im Wirtschaftswachstum.

Konkretisierung

Der Kunde sowie der Personaldienstleister müssen eine Arbeitnehmerüberlassung im zu schließenden Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnen (Offenlegung) und die zu überlassenden Arbeitnehmer vor Beginn der Überlassung unter Bezugnahme auf diesen Vertrag benennen (Konkretisierung).

Krise

Die Krise bezeichnet im Allgemeinen einen Höhepunkt oder Wendepunkt einer gefährlichen Konfliktentwicklung in einem natürlichen oder sozialen System, dem eine massive und problematische Funktionsstörung über einen gewissen Zeitraum vorausging und die eher kürzer als länger andauert (z.B. Finanzkrise 2008).

Krisenmanagement

Gesamtheit der Maßnahmen zur Lösung politischer, wirtschaftlicher oder ähnlicher Krisen und Konflikte.

Unter einer Krise wird speziell in der Unternehmensführung eine Gefährdung des Fortbestehens eines Unternehmens oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs verstanden. Während sich die Krisenprävention mit potenziellen Krisen befasst, ist es Aufgabe des Krisenmanagements, bei und nach dem Eintritt einer Krise den möglicherweise entstehenden personellen (Personenschaden) und materiellen Sachschaden zu bekämpfen, einzudämmen und die Krise zu bewältigen.

Kundenunternehmen

Firmen aller Branchen können durch Zeitarbeit personelle Engpässe bewältigen und Wachstumsphasen erfolgreich nutzen. Das Kundenunternehmen gliedert den Zeitarbeitnehmer in seinen Betrieb ein und besitzt Weisungsbefugnis gegenüber dem Zeitarbeitnehmer. Für die geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers zahlt er eine Vergütung an das Zeitarbeitsunternehmen.

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit beträgt zwei Wochen. Die Kündigung kann dabei von unterschriftsberechtigten Personen an jedem Tag erfolgen.

Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Grundkündigungsfrist gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.

Nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Kurzarbeit

Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebes betroffen sein.

L

Langzeitarbeitslosigkeit

Langzeitarbeitslos sind Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.

Leiharbeit

Die Leiharbeit ist unter anderem bekannt als Zeitarbeit → Arbeitnehmerüberlassung.

Leiharbeitnehmer

Ein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) vom Arbeitgeber (Verleiher) an ein Kundenunternehmen (Entleiher) vorübergehend zur Erbringung von Arbeitsleistung überlassen (ausgeliehen) wird.

Löhne

Das Arbeitsentgelt, oder auch Lohn genannt, ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.

Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs (6) Wochen.

Lohnuntergrenze

Gesetzlich festgelegter Lohn, der nicht unterschritten werden darf.

M

Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag ist ein Bestandteil eines Tarifwerks, welches zwischen Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, ausgehandelt wurde und für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich ist. Manteltarifverträge enthalten die Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse.

Marketing

Der Grundgedanke des Marketings ist die konsequente Ausrichtung des gesamten Unternehmens an den Bedürfnissen des Marktes.

Master Vendor

Master Vendor haben im Allgemeinen ein Erstbesetzungsrecht und sind zentraler Ansprechpartner des Kunden innerhalb eines On-Site oder Inhouse Personalmanagements bzw. Exklusivlieferant auf der Basis eines Rahmenvertrages.

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit

Dieses Merkblatt enthält die wesentlichen Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und spiegelt die Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit wider.

Midijob

Als Midijob / Übergangsbereich bezeichnet man ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt von 520,01 € brutto bis 1.600,00 € brutto im Monat.

Mindestlohn

Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf.

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt auf 520 € begrenzt ist.

Mitarbeiterwohnungen

Mitarbeiterwohnungen nutzen Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber projektbezogen und für einen begrenzten Zeitraum an einen anderen Standort schickt.

N

Nebenjob (Nebentätigkeit)

Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer ausgeübt wird. Das Entgelt bezeichnet man als Nebenverdienst, Zuverdienst oder umgangssprachlich als Zubrot.

Niedriglohn

Als Niedriglohn bezeichnet man ein Stundenentgelt, das niedriger ist, als zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. In Deutschland arbeiteten 2021 gut 21 % der Beschäftigten im Niedriglohnsektor.

O

On-Site Management

On-Site Management lässt sich mit „Vor-Ort-Management“ übersetzen. Hierbei ist der Personaldienstleister direkt im Werk des Kunden präsent, um die externen Arbeitnehmer zu betreuen. Die Kunden haben einen hohen Bedarf an temporären (verliehenen) Arbeitskräften.

Outplacement

Unter Outplacement versteht man eine vom Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Arbeitnehmer. Ziel ist es, den Arbeitnehmern mit professioneller Hilfe eines Personaldienstleisters eine berufliche Neuorientierung zu bieten und sie in eine neue Beschäftigung zu überführen. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.

Outsourcing

Der Begriff Outsourcing bezeichnet eine Unternehmensstrategie, bei der einzelne Leistungen, Teilbereiche oder Geschäftsprozesse eines Unternehmens auf Zulieferer bzw. andere Dienstleister verlagert werden und nicht mehr vom Unternehmen selbst erbracht oder übernommen werden.

P

Personal

Als Personal werden die von Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer bezeichnet, die innerhalb des Unternehmens eine Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt erbringen.

Personalanfrage

Eine Personalanfrage stellt ein Unternehmen bei einem Personaldienstleister, indem es dort Arbeitskräfte nachfragt.

Personalberatung

Eine Personalberatung berät Unternehmen bei deren Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften.

Personaldienstleistung

Personalwirtschaftliche Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum: Unternehmen dieser Branche – wie auch ARWA – akquirieren und vermitteln Personal, stellen für Projekte bedarfsgerecht unterstützendes Personal bereit, bieten Outsourcing-Dienstleistungen an, übernehmen die komplette Personaleinsatzplanung und das Personalcontrolling ihrer Kunden – und überlassen Arbeitnehmer.

Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist die wirtschaftlich bedeutendste Aktivität im Rahmen der Personaldienstleistungen.

Personaldienstleistungskaufleute

Bei dem Beruf des Personaldienstleistungskaufmanns handelt es sich um einen Ausbildungsberuf im Bereich Industrie und Handel mit IHK-Abschluss. Personaldienstleistungskaufleute sind für die Personalbeschaffung zuständig. Personaldienstleistungskaufleute werden in Personaldienstleistungsunternehmen und den Personalabteilungen größerer Unternehmen benötigt. Aber auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich über eine Ausbildung bei ARWA oder interne Karrierechancen bei uns.

Personalgewinnung

(auch: Personalbeschaffung) Eine Teilfunktion der Personalwirtschaft mit der Aufgabe, die von einem Unternehmen benötigten Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu beschaffen.

Personalleasing

Personalleasing ist ein anderer Begriff für → Leiharbeit.

Personalvermittlung

Die Personalvermittlung bringt Bewerber aus allen Berufssparten mit Arbeitgebern zusammen. Personalvermittler (auch Headhunter oder Recruiter genannt) akquirieren dafür zu besetzende Stellen bei Unternehmen.

Q

Qualifizierung

Unter Qualifizierung versteht man auf dem Arbeitsmarkt und im Personalwesen alle Maßnahmen, mit denen jeder seine Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern oder an neue technische Entwicklungen anpassen kann.

Quereinsteiger

Als Quereinsteiger wird eine Person bezeichnet, die aus einem fremden Wirtschaftszweig in ein neues Betätigungsfeld wechselt, ohne die für diesen Beruf oder diese Branche sonst allgemein übliche „klassische“ Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert zu haben.
Auch ARWA bietet Jobs für Quereinsteiger.

S

Shuttle Bus

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Ein echtes Zeichen guter Zeitarbeit ist ein komfortabler Shuttle Service, der für jene Arbeitnehmer gedacht ist, die kein Auto und/oder keinen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz haben.

Auch ARWA sorgt dafür, dass Sie bei Bedarf von Zuhause abgeholt und mit dem firmeneigenen
Shuttle Bus wieder nach Hause gefahren werden.

Sicherheit

Zeitarbeitskräfte sind oftmals einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als die Stammbelegschaft, weil sie mit den Gefahrenquellen und Sicherheitsstandards im Kundenunternehmen nicht so vertraut sind wie das Stammpersonal. Personaldienstleister und Kundenbetrieb kooperieren in Sicherheitsbelangen eng miteinander. Deshalb wird das Thema bereits bei Auftragsannahme mit dem Kunden besprochen und dokumentiert. Der Arbeitnehmer erhält ausführliche, mehrteilige Sicherheitsunterweisungen. Am ersten Arbeitstag wird die Zeitarbeitskraft von dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter in den Betrieb begleitet.

Die Arbeitnehmer sind über den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungsträger, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), abgesichert.

Social Media

(deutsch: soziale Medien) Gesamtheit der digitalen Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, soziale Netzwerke u.Ä., über die Nutzer miteinander kommunizieren, um Inhalte, Erfahrungen sowie Informationen auszutauschen und Wissen zu sammeln.

Sozialversicherungsfreie Beschäftigung

Grundsätzlich ist jede Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen bilden kurzfristige oder auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Entsprechende Voraussetzungen hierfür müssen bei Begründung des Arbeitsverhältnisses sorgfältig geprüft werden.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Sozialversicherungspflicht umfasst Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich ist jede Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Stammbelegschaft

Bei der Stammbelegschaft, auch Kernbelegschaft genannt, handelt es sich um meist langjährig beschäftigte Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung und ihrer Betriebsbindung den geregelten Betriebsablauf sicherstellen.

Stellenausschreibung

Bekanntmachung eines Unternehmens über eine bestimmte zu besetzende Arbeitsstelle, als Aufforderung, sich zu bewerben. Man unterscheidet die interne Stellenausschreibung (eine Mitteilung des Arbeitgebers an interne Mitarbeiter) und die externe Ausschreibung (an interessierte Dritte). Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Profil der Anforderungen an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung.

Stellenbörse

In einer Stellenbörse (auch Jobbörse oder Stellenmarkt) werden Stellenausschreibungen verschiedener Unternehmen veröffentlicht. Jobbörsen sind sowohl als eigene Rubrik in Printmedien als auch im Internet als Online-Jobbörsen und auf Firmenkontaktmessen zu finden. Im heutigen Sprachgebrauch verbindet man mit dem Begriff Jobbörse jedoch in der Regel eine Online-Plattform, die eine große Bandbreite an Stellenanzeigen abbildet.

Stellensuche

Dies ist die Suche nach offenen Positionen (siehe auch Stellenausschreibung), die zum eigenen Profil passen und auf die man sich bewerben möchte. Offene Positionen bzw. Stellenausschreibungen / Anzeigen von suchenden Unternehmen findet man in Online-Stellenbörsen, in Zeitungen oder Fachzeitschriften.

Subsidiärhaftung

Zur Subsidiärhaftung kann es kommen, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen die geforderten Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnsteuer nicht vollständig oder gar nicht (z.B. aufgrund einer Insolvenz) bezahlt. Dann haftet das Kundenunternehmen für die Zahlung dieser Beiträge.

Suche nach Arbeit

… ist die Suche nach einer beruflichen Tätigkeit und wird oft mit der Stellensuche gleichgesetzt. Sie ist zielgerichtet, sozial, geplant und bewusst und kann sowohl die Suche nach einer körperlichen als auch einer geistigen Tätigkeit sein. Bei dieser Form der Arbeit spricht man auch von Erwerbsarbeit. Zweck der Erwerbsarbeit ist die Existenzsicherung.

T

Tarifpartner

…sind Vertragspartner eines Tarifvertrages.

Diese sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes (beim Firmentarifvertrag) oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, also ein Arbeitgeberverband. Auf der Arbeitnehmerseite ist dies in der Regel eine Gewerkschaft. Die Aufgabe beider Tarifpartner besteht darin, Bedingungen für die Arbeit (Löhne, Zeiten usw.) auszuhandeln. Dabei bleiben sie von staatlicher Einflussnahme unabhängig. Diese besondere Befugnis der Tarifpartner nennt man Tarifautonomie.

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der gesetzlich garantierten Tarifautonomie. Er wird zwischen einer Gewerkschaft auf der einen Seite und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber auf der anderen Seite geschlossen und gilt jeweils für die Mitglieder beider Parteien.

Ein Tarifvertrag legt die Mindeststandards für die Einkommens- und Arbeitsbedingungen fest. Dazu gehören Punkte wie z.B. die Höhe der Löhne und Gehälter, die Höhe der Vergütung für Auszubildende, die wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe von Weihnachts-und Urlaubsgeld, die Zahl der Urlaubstage und die Kündigungsfristen.

Tarifwerk

Das iGZ-DGB-Tarifvertragswerk regelt alle tariflichen Rahmenbedingungen, die für Zeitarbeitnehmer gelten. Dies betrifft z.B Fragen zur Entlohnung, zur Eingruppierung, zur Arbeitszeit, dem Arbeitszeitkonto und Urlaubsansprüchen. Das iGZ-DGB-Tarifvertragswerk besteht aus Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Manteltarifvertrag und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.

Tätigkeitsnachweis

Unter einem Tätigkeitsnachweis versteht man eine Aufzeichnung der geleisteten Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum. Ein Tätigkeitsnachweis, auch Stundennachweis genannt, kann handschriftlich, in einer Excel-Tabelle oder mithilfe einer Software erstellt werden. Der Tätigkeitsnachweis ist eine unverzichtbare Hilfe bei der Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden, die dem Kunden durch den Personaldienstleister in Rechnung gestellt werden.

Teilzeit Job

Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer.

Teilzeitarbeit kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Es sind hierbei grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte; sie dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden.

U

Überlassung

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt.
siehe auch → Arbeitnehmerüberlassung.

Überlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmern an Kunden erfolgt vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.

Übernahme

Die Übernahme eines Arbeitnehmers vom Zeitarbeitsunternehmen zum Kunden verläuft im Prinzip wie ein ganz normaler Arbeitgeberwechsel. Der Zeitarbeitnehmer muss seinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen kündigen und kann nach Ablauf der Kündigungsfrist bei seinem neuen Arbeitgeber anfangen.

Unfallverhütung

Die Beschäftigten müssen bei der Arbeit vor typischen, berufsbedingten Gefahren sowie schädigenden Belastungen geschützt werden. Für ihre Sicherheit Sorge zu tragen, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Die Unfallverhütung beruht in der Praxis auf eigenständigen Unfallverhütungsvorschriften, die von den Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Dazu gehören die Berufsgenossenschaften; sie beraten und überwachen gleichzeitig die Einhaltung dieser Vorschriften.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Dies sieht mindestens 20 Tage Erholungsurlaub im Jahr vor. Gewöhnlich erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag bzw. nach Betriebszugehörigkeit.

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld (Urlaubsgratifikation) ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bzw. des Dienstherrn an seinen Beamten. Es wird entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt unabhängig vom Urlaub oder zusammen mit dem Urlaubsentgelt (Arbeitsentgelt) ausgezahlt.

Es gibt keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ist Urlaubsgeld in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt, hat der Arbeitnehmer dennoch einen rechtlichen Anspruch darauf.

V

Verleiher

Der Personaldienstleister ist als Arbeitgeber auch der Verleiher des Leiharbeitnehmers.

Vermittler

Ein Vermittler, auch Headhunter genannt, ist jemand, der passendes Personal an Arbeitgeber vermittelt und dafür üblicherweise vom Arbeitgeber eine Provision erhält.  Er akquiriert offene Stellenangebote, fertigt ein Besetzungsbild an, gleicht es mit vorhandenen Interessenten ab, führt gegebenenfalls ein sogenanntes Profiling durch und versucht, Interessenten und Arbeitgeber zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen.

Verrechnungssatz

Die geleisteten Arbeitsstunden des Zeitarbeitnehmers werden einem Kunden in Rechnung gestellt. Dabei werden zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes verschiedene Faktoren berücksichtigt wie z.B. betriebliche Kosten oder zu leistende Sozialversicherungsbeiträge.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist als Berufsgenossenschaft der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und damit ein Teil der Sozialversicherung. Die Beschäftigten sind bei der VBG gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert.

Vollzeitarbeit

Bei einem Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, liegt die Wochenarbeitszeit je nach Branche, Arbeitsverhältnis und Tarif bei etwa 35 bis 40 Stunden pro Woche.

W

Wachstum

Hier wirtschaftliches Wachstum: beschreibt die Zunahme der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Wirtschaftliches Wachstum wird meist angegeben als prozentuale positive Veränderung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes.

Wegeunfall

Der Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall. Versichert ist grundsätzlich der unmittelbare Hin- und Rückweg, wenn der Weg in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Ein erweiterter Versicherungsschutz besteht z. B., wenn Kinder auf dem Weg zur Arbeit untergebracht werden müssen.

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Die Höhe des Weihnachtsgeldes, der Zahlungszeitpunkt sowie der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, sind gesetzlich nicht geregelt.

Weisungsrecht

Gemäß Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet. Hierauf gründet das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers: er kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitnehmer näher bestimmen, sofern diese nicht durch einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Weiterbildung

Durch berufliche Fort- und Weiterbildungen erwerben Arbeitnehmer zusätzliche Qualifikationen und diese wiederum erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hier kann eine Weiterbildung u.U. einen ganz neuen Job einbringen. Und so ganz nebenbei wird auch Ihr Selbstbewusstsein gestärkt.

Individuelle Weiterbildung bringt aber auch Know-how in das Unternehmen, fördert die Innovationskraft, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie die Arbeitszufriedenheit der Belegschaft. Das hat positiven Einfluss auf die Produktivität. Aber auch die Außenwahrnehmung kann durch Weiterbildung der Mitarbeiter verbessert werden. Darum lohnt sich die berufliche Weiterbildung in jedem Fall.

Werbung

Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen durch Unternehmen verstanden mit dem Zweck, Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen oder das Image von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen zu pflegen.

Werbung soll gleichzeitig den Kunden motivieren, ein Produkt zu erwerben oder sich näher mit dem Produkt auseinanderzusetzen. Das Ziel ist erreicht, wenn der Kunde das Produkt gekauft hat.

Ziel der Werbung kann es aber auch sein, Mitgliedern einer Zielgruppe Werte zu vermitteln (Sozialisierung).

Werkverträge

Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen einen kompletten Produktionsschritt. Ein Subunternehmer übernimmt dann die Erfüllung des „Werkes“ und erhält für die erbrachte Leistung einen festgelegten Betrag. Unter welchen Bedingungen der Subunternehmer Arbeitskräfte einstellt und wie viele Stunden diese arbeiten müssen, liegt im Ermessen des Subunternehmers.

Wettbewerbsfähigkeit

Unter Wettbewerbsfähigkeit ist das Potenzial eines Unternehmens zu verstehen, mit dem sich innerhalb einer Branche (oder eines Marktsegmentes) eine gewinnbringende Position erlangen, behaupten bzw. ausbauen lässt. Dies setzt voraus, Chancen und Risiken des Wettbewerbsumfeldes zu erkennen und für sich nutzbar zu machen.

Zur Wettbewerbsstrategie gehört, Potenziale im Unternehmen aufzubauen und durch deren Ausnutzung zu Wettbewerbsvorteilen zu gelangen.

Wiedereinstieg

Der berufliche Wiedereinstieg ist die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach beruflicher Auszeit. Anlass für die Auszeit kann dabei etwa eine Krankheit, eine Erziehungsphase oder Elternzeit oder auch Arbeitslosigkeit gewesen sein.

Wirtschaftskrise

Als Wirtschaftskrise bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die Phase einer deutlich negativen Entwicklung des Wirtschaftswachstums. Daneben bezeichnet man auch negative Entwicklungen bei anderen makroökonomischen Variablen (z.B. Preisniveau, Beschäftigung, Kapitalströme etc.) als Wirtschaftskrise. Eine Wirtschaftskrise kann einzelne oder mehrere Volkswirtschaften oder sogar die gesamte Weltwirtschaft betreffen.

Wohnungen für Mitarbeiter

Angesichts der Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten sind Mitarbeiterwohnungen begehrt. Auch bei ARWA bieten wir sie als Teil unseres Full Service an.

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Zeitarbeit

Zeitarbeit dient oft als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Infolge wechselnder Einsätze bei verschiedenen Kunden können Leiharbeitnehmer Projekterfahrungen sammeln, nach einer Familienphase ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durch­starten. Zeitarbeit mit ARWA Personaldienstleistungen GmbH bedeutet: Sie finden den passenden Job und werden fair entlohnt, mit Chance auf Übernahme durch den jeweiligen Kundenbetrieb.

Zeitarbeiter

Zeitarbeitnehmer erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt den Zeitarbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben. Der Zeitarbeitnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

Zeitarbeitsfirma

Zeitarbeitsfirmen setzen Zeitarbeitnehmer dort ein, wo sie gebraucht werden, und helfen Kundenunternehmen, flexibel zu bleiben. Die Zeitarbeitsfirma benötigt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit, ist der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers mit allen Rechten und Pflichten und zahlt das Arbeitsentgelt an den Zeitarbeitnehmer.

Zulagen

Zulagen werden Arbeitnehmern zusätzlich und zwar einsatzabhängig gewährt.

Beispiele für Zulagen können sein:

  • Übertarifliche Zulagen
  • Einsatzbezogene Zulagen
  • Differenzausgleichszahlung
  • Branchenzuschläge

Zusatzleistungen

Um die Attraktivität eines Unternehmens bei Jobsuchenden zu erhöhen, bieten Firmen sogenannte Zusatzleistungen an. Dazu gehören z. B. das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, Weiterbildungen, ein Bonus/eine Erfolgsbeteiligung oder auch Mitarbeiterrabatte.

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